Betrug am Konto? Holen Sie Ihr Geld von der Bank zurück.

Phishing, falscher Bankmitarbeiter oder Kartenmissbrauch: Banken müssen nicht autorisierte Abbuchungen grundsätzlich erstatten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, eine spezialisierte Partnerkanzlei setzt Ihren Anspruch durch.

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Kein Kostenrisiko: Vergütung nur bei Erfolg
  • Online in etwa 5 Minuten eingereicht
Erstattung kostenlos prüfen Verschlüsselte Übertragung, Server in Deutschland
Zufriedener Kunde am Laptop nach erfolgreicher Erstattung durch die Bank
§ 675u BGBErstattungspflicht der Bank
EuGH, 15.10.2026Erst erstatten, dann streiten

Kurz erklärt: Wann muss die Bank Betrugsschäden erstatten?

Hat ein Betrüger Geld von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass Sie diese Zahlung wollten, ist sie nicht autorisiert. Die Bank muss den Betrag dann nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags. Sie selbst haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung auch bei diesem Vorwurf nicht einfach verweigern: Sie muss zuerst zahlen und kann erst danach versuchen, den Schaden vom Kunden zurückzuholen.

Neu

EuGH stärkt Betrugsopfer: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden entbindet die Bank nicht von der Pflicht zur sofortigen Erstattung. Was das Urteil für Sie bedeutet →

Betrugsarten

Bei welchen Betrugsfällen wir helfen

Entscheidend ist, ob Sie die Zahlung selbst wollten. Bei Abbuchungen durch Dritte stehen die Chancen auf Erstattung gut, auch wenn die Bank zunächst ablehnt.

Phishing per E‑Mail, SMS oder Messenger

Gefälschte Nachrichten im Namen der Bank, von Paketdiensten oder Kleinanzeigen-Plattformen führen auf nachgebaute Login‑Seiten. Danach buchen Täter vom Konto ab.

Gute ErstattungschancenMehr erfahren →

Anruf eines falschen Bankmitarbeiters

Täter rufen mit gefälschter Bank‑Rufnummer an (Call‑ID‑Spoofing), warnen vor angeblichem Betrug und bringen Sie dazu, etwas in der App zu bestätigen.

Gute ErstattungschancenMehr erfahren →

Missbrauch von Kredit- oder Debitkarte

Unbekannte Kartenzahlungen, Abhebungen nach Diebstahl oder Online‑Käufe mit ausgespähten Kartendaten.

Gute ErstattungschancenMehr erfahren →

Apple Pay oder Google Pay auf fremdem Gerät

Betrüger lassen Ihre Karte in ihrer eigenen Wallet freischalten und bezahlen damit, oft nach einem Anruf oder einer SMS.

Gute ErstattungschancenMehr erfahren →

Fremder Zugriff aufs Online‑Banking

Unbekannte Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen, neu registrierte Geräte, geänderte Limits oder ein neu eingerichtetes pushTAN‑Verfahren.

Gute ErstattungschancenMehr erfahren →

Fake‑Shop, Anlage- oder Vorschussbetrug

Sie haben selbst überwiesen, wurden aber getäuscht. Hier greift § 675u BGB meist nicht. Ansprüche gegen die Bank sind nur in besonderen Konstellationen möglich.

EinzelfallprüfungMehr erfahren →
Ablauf

So funktioniert Bankerstattung.de

Von der Schilderung bis zur Erstattung: vier klare Schritte, ohne Vorkosten.

  1. Schritt 1

    Fall online schildern

    Bank, Schadenshöhe, Datum, Betrugsart und Reaktion der Bank angeben. Kontoauszug und Schriftverkehr hochladen. Dauer: etwa 5 Minuten.

  2. Schritt 2

    Kostenlose Prüfung

    Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen und sagen Ihnen offen, ob eine Erstattung realistisch ist.

  3. Schritt 3

    Partnerkanzlei beauftragen

    Passt der Fall, beauftragen Sie Henzel & Straßburger Rechtsanwälte digital. Die Konditionen kennen Sie vorher.

  4. Schritt 4

    Geld zurück

    Die Kanzlei fordert die Erstattung bei Ihrer Bank ein, wenn nötig vor Gericht. Vergütung nur im Erfolgsfall.

Jetzt Fall schildern Dauert etwa 5 Minuten · Unterlagen können nachgereicht werden
Betrugsopfer sitzt verzweifelt auf dem Boden, nachdem die Bank die Erstattung abgelehnt hat
Ablehnung der Bank

Warum die Ablehnung Ihrer Bank oft nicht das letzte Wort ist

Viele Banken lehnen Erstattungen zunächst mit Standardschreiben ab. Das Gesetz verteilt die Risiken aber klar zugunsten der Kunden:

  • Die Bank trägt die Beweislast

    Sie muss beweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. Die bloße Aufzeichnung einer TAN reicht dafür nicht automatisch aus (§ 675w BGB; zur Beweislast BGH, Urteil vom 05.03.2024, XI ZR 107/22).

  • Grobe Fahrlässigkeit ist die Ausnahme

    Wer professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer und echten Kundendaten glaubt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig.

  • Erst erstatten, dann streiten

    Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) muss die Bank zunächst erstatten, auch wenn sie dem Kunden Fahrlässigkeit vorwirft.

Zur Übersicht der Rechtsprechung →

Sofortmaßnahmen

Betrug bemerkt? Das sollten Sie jetzt sofort tun

Je schneller Sie handeln, desto besser. Diese Schritte sichern Ihren Anspruch und begrenzen den Schaden:

  1. Karten und Zugänge sperrenRufen Sie Ihre Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116 an. Lassen Sie Online‑Banking, Karten und Wallets sperren.
  2. Bank schriftlich informierenMelden Sie jede nicht autorisierte Zahlung und verlangen Sie ausdrücklich die Erstattung nach § 675u BGB.
  3. Strafanzeige erstattenOnline bei der Onlinewache Ihres Bundeslandes oder bei jeder Polizeidienststelle.
  4. Beweise sichernScreenshots von SMS, E‑Mails, Anruflisten, Chats und Kontoumsätzen. Nichts löschen.
  5. Fall prüfen lassenSpätestens wenn die Bank ablehnt oder nicht reagiert, reichen Sie Ihren Fall bei uns ein.
Besorgte Frau am Laptop prüft verdächtige Abbuchungen auf ihrem Konto
Kosten

Kein Kostenrisiko für Sie

  • Ersteinschätzung kostenlos

    Sie schildern Ihren Fall und laden Ihre Unterlagen hoch. Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

  • Vergütung nur bei Erfolg

    Keine Vorkosten. Eine Vergütung fällt nur an, wenn Sie Geld zurückbekommen, als Anteil am erstatteten Betrag.

  • Transparente Konditionen

    Die genauen Konditionen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Rechtsanwalt der Partnerkanzlei prüft einen Erstattungsfall am Tablet
FAQ

Häufige Fragen zur Erstattung durch die Bank

Muss die Bank den Schaden nach Phishing oder Online‑Banking‑Betrug erstatten?

Grundsätzlich ja. Hat nicht der Kontoinhaber, sondern ein Betrüger die Zahlung ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Nach § 675u BGB muss die Bank den Betrag dann unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 (C‑70/25) bestätigt, dass die Bank die Erstattung nicht einfach mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern darf.

Meine Bank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Ist mein Fall damit verloren?

Nein. Grobe Fahrlässigkeit ist die Ausnahme und muss von der Bank bewiesen werden, nicht von Ihnen. Gerichte prüfen jeden Einzelfall: Wer von professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer, echten Kundendaten und Zeitdruck getäuscht wurde, handelt nicht automatisch grob fahrlässig (z. B. OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2026, 8 U 682/24). Pauschale Ablehnungsschreiben sind deshalb häufig angreifbar.

Ich habe selbst eine TAN eingegeben oder in der App etwas bestätigt. Habe ich trotzdem eine Chance?

Oft ja. Entscheidend ist, ob Sie die konkrete Zahlung wirklich wollten. Wer glaubt, eine Sicherheitsprüfung, ein Update oder eine Stornierung zu bestätigen, autorisiert damit in der Regel keine Überweisung an Betrüger. Ob die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, hängt von den Umständen ab, etwa davon, was in der App angezeigt wurde. Genau das prüft die Partnerkanzlei anhand Ihrer Unterlagen.

Wie viel des Schadens muss ich selbst tragen?

Bei einem verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrument haftet der Kunde höchstens mit 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB). Den vollen Schaden trägt er nur bei Betrugsabsicht, Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haftet der Kunde in der Regel gar nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).

Bis wann muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Melden Sie den Betrug Ihrer Bank unverzüglich und lassen Sie Karten und Zugänge sperren. Gesetzlich ist der Erstattungsanspruch ausgeschlossen, wenn Sie die nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Zusätzlich gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

Was kostet Bankerstattung.de?

Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Vorkosten fallen nicht an. Eine Vergütung entsteht nur, wenn Sie tatsächlich Geld zurückbekommen, und zwar als Anteil am erstatteten Betrag. Die genauen Konditionen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Kontoauszüge oder Umsatzübersichten mit den Abbuchungen, der Schriftverkehr mit der Bank (insbesondere ein Ablehnungsschreiben), Screenshots von SMS, E‑Mails, Anruflisten oder Chats mit den Tätern sowie die Bestätigung einer Strafanzeige. Fehlt etwas, können Sie den Fall trotzdem einreichen und Unterlagen nachreichen.

Wer setzt meinen Anspruch gegenüber der Bank durch?

Bankerstattung.de ist keine Kanzlei. Nach der Ersteinschätzung übernimmt unsere Partnerkanzlei Henzel & Straßburger Rechtsanwälte die rechtliche Prüfung und die Durchsetzung gegenüber Ihrer Bank, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Kanzlei beauftragen.

Gilt das auch für Geschäftskonten?

Ja, der Erstattungsanspruch nach § 675u BGB besteht auch bei Geschäftskonten. Bei Unternehmern kann die Bank allerdings einzelne Schutzvorschriften vertraglich abweichend geregelt haben (§ 675e Abs. 4 BGB). Geben Sie im Formular deshalb an, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt.

Was gilt, wenn ich die Überweisung selbst ausgeführt habe, etwa bei einem Fake‑Shop oder Anlagebetrug?

Dann ist die Zahlung meist autorisiert und § 675u BGB greift nicht. Eine Haftung der Bank ist dennoch im Einzelfall möglich, etwa wenn die seit Oktober 2025 vorgeschriebene Empfängerüberprüfung bei Überweisungen nicht korrekt durchgeführt wurde oder die Bank klare Warnsignale ignoriert hat. Diese Fälle sind schwieriger. Reichen Sie sie trotzdem ein, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es Aussicht gibt.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Das hängt von der Bank und vom Einzelfall ab. Die Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Lenkt die Bank nach der anwaltlichen Aufforderung ein, geht es meist deutlich schneller als bei einer Klage. Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Monate dauern.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Spielt das eine Rolle?

Ja, bitte geben Sie das in Ihrer Schilderung an. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten aus dem Bankvertrag. Die Partnerkanzlei kann dann eine Deckungsanfrage für Sie stellen.

Stand: 27.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lassen Sie Ihre Bank nicht einfach davonkommen

Schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten. Wir prüfen kostenlos, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

Erstattung kostenlos prüfen
Erstattung kostenlos prüfen