Kurzantwort
Bei einer bezahlten Rechnung mit falscher IBAN müssen Sie sofort Bank und echten Rechnungssteller informieren. Bitten Sie die Bank um Prüfung eines Stopps oder Rückrufs. Sichern Sie die Rechnung samt Nachricht und klären Sie, ob die geänderte Bankverbindung tatsächlich vom Unternehmen stammt. Die Rückholung der Überweisung, eine mögliche Bankhaftung und die offene Rechnung sind drei getrennte Fragen.
In diesem Ratgeber
Falsche IBAN bezahlt: Die ersten Schritte
- Bank kontaktieren. Nennen Sie Datum, Betrag und tatsächlich verwendete Empfänger‑IBAN. Melden Sie den Verdacht einer Rechnungsmanipulation und bitten Sie um Prüfung, ob ein Auftrag noch gestoppt oder ein Rückruf bei der Empfängerbank veranlasst werden kann.
- Echten Rechnungssteller unabhängig erreichen. Nutzen Sie eine Nummer aus dem bestehenden Vertrag oder anderen bereits geprüften Unterlagen. Fragen Sie, ob die Rechnung und die neue Bankverbindung von ihm stammen.
- Originale sichern. Bewahren Sie E‑Mail, Anhänge, frühere Rechnungen und Überweisungsbeleg auf. Speichern Sie die Nachricht möglichst auch als Originaldatei mit Kopfzeilen; ein Ausdruck allein enthält diese Informationen nicht.
- Anzeige erstatten. Übergeben Sie der Polizei die Zahlungsdaten und den Kommunikationsablauf. Die Bankmeldung muss nicht bis zur Vergabe einer Vorgangsnummer warten.
Die belgische Föderale Polizei warnt ausdrücklich vor veränderten Rechnungen im E‑Mail‑Verkehr und empfiehlt die sofortige Bankmeldung. Ihre Meldung ist eine Präventionsquelle für die Masche; die nachfolgende rechtliche Einordnung bezieht sich auf deutsches Recht und die einschlägigen EU‑Zahlungsregeln. [1]
Nach Zugang bei der Bank ist ein Zahlungsauftrag grundsätzlich nicht mehr einseitig widerruflich; § 675p BGB enthält Einzelheiten und Ausnahmen. Eine Rückrufanfrage ist deshalb kein sicherer Rückbuchungsauftrag. Das gilt auch bei einer Echtzeitüberweisung an Betrüger. [4]
Geänderte Bankverbindung: Was ist verdächtig?
Eine Rechnung kann zu einem echten Auftrag passen und dennoch die falsche IBAN enthalten. Deshalb reichen eine stimmige Rechnungsnummer, richtige Leistungsbeschreibung oder bekannte Absenderanzeige nicht als alleinige Prüfung.
| Auffälligkeit | Was Sie prüfen sollten | Geeigneter Kontaktweg |
|---|---|---|
| Eine neue Nachricht ersetzt die Rechnung durch eine „korrigierte Fassung“. | Welche Angaben wurden geändert und warum? | Bereits bekannte Ansprechperson beim echten Rechnungssteller. |
| Nur die IBAN ist anders, Name und Betrag bleiben gleich. | Gehört das Konto tatsächlich dem Zahlungsempfänger? | Unabhängige Rückfrage und Ergebnis des Namensabgleichs. |
| Eine angebliche Führungskraft drängt auf sofortige Zahlung. | Stammt die Anweisung wirklich von der berechtigten Person? | Bekannte interne Durchwahl statt Antwort auf die Nachricht. |
| Die Nachricht verlangt Geheimhaltung oder Abweichung vom normalen Zahlungsablauf. | Warum sollen Kontrollen umgangen werden? | Interne Freigabestelle beziehungsweise Geschäftsführung. |
Die Polizei beschreibt geänderte Bankverbindungen als möglichen Vorwand beim CEO‑Fraud und empfiehlt Rückfragen über unabhängige Wege sowie interne Kontrollen. Diese Prüfung ist auch dann sinnvoll, wenn die Anfrage höflich und sprachlich fehlerfrei wirkt. [2]
Welche Ansprüche kommen gegen die Bank in Betracht?
Selbst überwiesen: Wenn Sie der konkreten Überweisung zugestimmt haben, kann sie trotz manipulierter Rechnung autorisiert sein. Ein Anspruch aus § 675u BGB besteht dann nicht schon deshalb, weil Sie dem falschen Empfänger vertraut haben. Die Zustimmung richtet sich nach § 675j BGB. [3] [7]
Täter änderten oder veranlassten die Zahlung ohne Ihre Zustimmung: Das ist eine andere Konstellation. Lassen Sie Überweisungsauftrag, Freigabe und tatsächliche Ausführung vergleichen. Für nicht autorisierte Zahlungen kommt die gesetzliche Erstattung in Betracht. Beschreiben Sie genau, welche Daten Sie eingaben und was Sie bestätigten, statt jeden Rechnungsbetrug pauschal als Kontoübernahme zu melden.
Was die Empfängerüberprüfung seit Oktober 2025 ändert
Für die erfassten Überweisungen müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum seit dem 09.10.2025 eine Empfängerüberprüfung anbieten. Dabei werden Empfängername und IBAN abgeglichen. Ein Manipulationsfall kann auffallen, wenn der echte Unternehmensname zu einer fremden IBAN nicht passt. Umfang und Ausnahmen der Pflicht richten sich nach Artikel 5c der Verordnung (EU) Nr. 260/2012. [5] [9]
Für einen Erstattungsanspruch muss der Fehler ursächlich sein. Artikel 5c Absatz 8 sieht die unverzügliche Rückerstattung vor, wenn die dort bezeichnete Pflichtverletzung zur fehlerhaften Ausführung führte. Ein fehlender Warnhinweis ist daher anhand des konkreten Auftrags zu prüfen. Der Verlust allein beweist keinen Prüfungsfehler.
Ergab der Abgleich Übereinstimmung, bestätigt das nur die geprüfte Zuordnung. Es bestätigt nicht, dass die Rechnung echt ist oder das Unternehmen einen Dritten zum Empfang ermächtigt hat. Bei einer Warnung muss geklärt werden, was angezeigt wurde und warum trotzdem freigegeben wurde. Lassen Sie sich das Prüfprotokoll oder die vorhandenen Angaben der Bank erläutern. [5]
Grundlagen und Grenzen stehen im Ratgeber zur Empfängerüberprüfung. Für Überweisungen vor Beginn der jeweiligen Pflicht kann diese nicht einfach rückwirkend vorausgesetzt werden.
Muss ich die echte Rechnung noch einmal bezahlen?
Eine Zahlung an Betrüger erledigt die echte Forderung nicht automatisch. § 362 BGB knüpft die Erfüllung an die Leistung an den Gläubiger; bei Zahlung an einen Dritten kommt es auf die einschlägige Berechtigung an. Die Tatsache, dass Ihr Konto belastet wurde, beweist daher noch nicht die Erfüllung gegenüber dem Handwerker oder Lieferanten. [6]
Damit ist der konkrete Streit aber nicht abschließend entschieden. Zu untersuchen sind unter anderem die Herkunft und Zurechnung der Zahlungsanweisung, eine mögliche Empfangsberechtigung sowie etwaige Schadensersatz- oder Gegenansprüche. Dass eine E‑Mail manipuliert wurde, beweist allein weder ein Verschulden des Rechnungsstellers noch dessen vollständige Verantwortung für den Verlust.
Informieren Sie den echten Rechnungssteller über die Fehlleitung und bitten Sie um schriftliche Klärung der Zahlungslage. Verlangen Sie die ursprüngliche Rechnung und eine unabhängig bestätigte Bankverbindung. Soweit nötig, versuchen Sie eine vorläufige Vereinbarung über das weitere Vorgehen zu erreichen. Nehmen Sie weder eine zweite Zahlung noch eine endgültige Zahlungsverweigerung ungeprüft vor. Ein Mahnschreiben sollte ebenfalls nicht unbeantwortet bleiben.
Welche Unterlagen erleichtern die Klärung?
Eine Gegenüberstellung hilft, die Veränderung sichtbar zu machen:
- Vertrag, Auftragsbestätigung und frühere Rechnungen mit bekannter Bankverbindung.
- Verdächtige Rechnung, angebliche Korrektur und Mitteilung über die neue IBAN.
- Original‑E‑Mail mit Anhängen und vollständigen Kopfzeilen, soweit verfügbar.
- Überweisungsauftrag, Bestätigung und Ergebnis der Empfängerüberprüfung.
- Ihre Rückfrage beim echten Unternehmen und dessen Antwort.
- Bankmeldung mit Zeitpunkt, Rückrufanfrage und Eingangsbestätigung sowie die polizeiliche Vorgangsnummer.
Verändern Sie Originaldateien nicht für eine optische Gegenüberstellung. Erstellen Sie dafür Kopien. Schreiben Sie auf, wann Sie die Änderung bemerkten und welche Kontaktangaben Sie benutzt haben. Die technische Ursache eines fremden Postfachzugriffs müssen Sie nicht bereits selbst nachgewiesen haben, um den Betrug zu melden.
Was beim Geschäftskonto zusätzlich wichtig ist
Bei Unternehmen sind Freigabeberechtigungen, Zahlungsprozesse und die Vereinbarungen mit der Bank zu prüfen. § 675e Absatz 4 BGB erlaubt bei Nichtverbrauchern für bestimmte Zahlungsdiensteregeln abweichende Vereinbarungen und andere Anzeigefristen. Eine für Verbraucher geltende Aussage kann deshalb nicht unverändert auf jeden Firmenvertrag übertragen werden. [8]
Artikel 5c enthält außerdem eine besondere Möglichkeit für Nichtverbraucher, auf die Empfängerüberprüfung bei als Bündel eingereichten Zahlungsaufträgen zu verzichten. Für die Bewertung einer Sammelzahlung ist daher zu klären, ob ein entsprechender Verzicht vorlag. Ein Geschäftskonto allein bedeutet nicht, dass jede Empfängerprüfung entfällt. [5]
Wie lässt sich eine neue IBAN verlässlich bestätigen?
Vereinbaren Sie einen festen Ablauf für Bankverbindungsänderungen: Eine andere Person bestätigt die Änderung über einen bereits bekannten Kontakt, erst dann werden Stammdaten oder Überweisungsaufträge angepasst. Dokumentieren Sie die Bestätigung. Eile, Hierarchie oder eine vermeintlich vertrauliche Angelegenheit sollten diesen Ablauf nicht ersetzen. [2]
Prüfen Sie auch Zahlungsdaten, die aus einem QR‑Code übernommen wurden. Ein korrekt eingelesener Code kann trotzdem eine falsche IBAN enthalten. Dazu passt unser Ratgeber zu QR‑Code‑Betrug.
Bleibt ein Streit über Freigabe oder Bankpflichten, hilft eine geordnete Unterlagenprüfung. Eine anwaltliche Ersteinschätzung können Sie hier anfragen. Sie sollte die Zahlung an die Bank und die Forderung des echten Rechnungsstellers auseinanderhalten.
Häufige Fragen
Ich habe eine Rechnung auf eine manipulierte IBAN bezahlt. Muss die Bank erstatten?
Nicht automatisch. Haben Sie die konkrete Überweisung selbst autorisiert, ist zunächst ein Rückrufversuch zu veranlassen. Eine Bankhaftung kann unter anderem bei einer verletzten Empfängerprüfpflicht in Betracht kommen, wenn diese Verletzung die fehlerhafte Ausführung verursacht hat. Der genaue Zahlungsablauf ist entscheidend.
Muss ich die echte Rechnung noch einmal bezahlen?
Eine Zahlung an einen unberechtigten Dritten erfüllt die echte Forderung nicht automatisch. Entscheidend sind insbesondere eine mögliche Empfangsberechtigung, die Zurechnung der Zahlungsanweisung und etwaige Gegenansprüche. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Klärung; weder eine zweite Zahlung noch eine endgültige Zahlungsverweigerung sollte ohne Prüfung erfolgen.
Beweist eine richtige Absenderadresse, dass die neue IBAN echt ist?
Nein. Eine Nachricht kann gefälscht sein oder aus einem tatsächlich übernommenen Postfach stammen. Klären Sie eine geänderte Bankverbindung über einen bereits bekannten, unabhängigen Kontaktweg des Rechnungsstellers. Verwenden Sie dafür keine neue Telefonnummer aus der verdächtigen Nachricht.
Schützt eine übereinstimmende Empfängerprüfung sicher vor Rechnungsbetrug?
Nein. Der Abgleich betrifft die Zuordnung von Name und IBAN. Er bestätigt weder den zugrunde liegenden Vertrag noch die Berechtigung, eine Rechnung einzuziehen. Haben Täter auch den Namen passend zur fremden IBAN geändert, kann eine Übereinstimmung den Betrug nicht ausschließen.
Welche Belege sollte ich bei einer manipulierten Rechnung aufbewahren?
Sichern Sie die ursprüngliche Nachricht mit Anhängen und möglichst vollständigen Kopfzeilen, frühere Rechnungen, die angebliche Änderung der Bankverbindung, Überweisungsdaten und das Ergebnis der Empfängerprüfung. Ergänzen Sie Ihre Rückfrage beim echten Rechnungssteller und die Eingangsbestätigung der Bankmeldung.
Quellen
- Föderale Polizei Belgien: Warnung vor gefälschten Rechnungen vom 14.05.2026
- Polizeiliche Kriminalprävention: CEO‑Fraud und vorgetäuschte geänderte Bankverbindungen
- § 675j BGB – Zustimmung zur Zahlung
- § 675p BGB – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012, konsolidierte Fassung: Artikel 5c zur Empfängerüberprüfung
- § 362 BGB – Erfüllung durch Leistung an den Gläubiger oder einen berechtigten Dritten
- § 675u BGB – Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- § 675e BGB – Abweichende Vereinbarungen bei Zahlungsdiensten
- BaFin: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
