Lexikon: Begriffe rund um Bankbetrug und Erstattung
Die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich erklärt, mit Verweis auf Gesetz und Rechtsprechung.
- Nicht autorisierte Zahlung
Eine Zahlung, der der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat, etwa eine Überweisung, die Betrüger nach Phishing ausgelöst haben. Die Bank muss sie nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags.
Mehr dazu →- Autorisierung
Die Zustimmung des Kontoinhabers zu einem konkreten Zahlungsvorgang (§ 675j BGB). Wer getäuscht selbst überweist, autorisiert die Zahlung in der Regel trotzdem. Bestreitet der Kunde die Autorisierung, muss die Bank sie beweisen (§ 675w BGB).
Mehr dazu →- Grobe Fahrlässigkeit
Eine besonders schwere, persönlich nicht entschuldbare Verletzung der Sorgfaltspflicht. Nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrugsabsicht haftet ein Bankkunde voll für nicht autorisierte Zahlungen (§ 675v Abs. 3 BGB). Die Bank muss sie beweisen.
Mehr dazu →- Haftungsgrenze von 50 Euro
Bei einem verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrument haftet der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit höchstens mit 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB).
Mehr dazu →- Starke Kundenauthentifizierung
Eine Freigabe mit mindestens zwei unabhängigen Elementen aus Wissen (etwa PIN), Besitz (etwa Smartphone) und Inhärenz (etwa Fingerabdruck), § 1 Abs. 24 ZAG. Verlangt die Bank sie für eine Zahlung nicht, haftet der Kunde in der Regel nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
Mehr dazu →- Phishing
Betrugsmasche, bei der Täter mit gefälschten E‑Mails, Nachrichten oder Websites Zugangsdaten, Kartendaten oder Freigaben erschleichen, um anschließend vom Konto abzubuchen.
Mehr dazu →- Smishing
Phishing per SMS, etwa mit angeblichen Hinweisen zur Aktualisierung des pushTAN‑Verfahrens, zu Paketen oder zu gesperrten Konten.
Mehr dazu →- Call‑ID‑Spoofing
Manipulation der angezeigten Rufnummer, sodass auf dem Display die echte Nummer der Bank erscheint, obwohl Betrüger anrufen. Gerichte berücksichtigen das bei der Frage der groben Fahrlässigkeit, etwa das OLG Koblenz im Urteil 8 U 682/24.
Mehr dazu →- pushTAN
Freigabeverfahren, bei dem Zahlungen in einer separaten App auf dem Smartphone bestätigt werden. Betrüger versuchen häufig, ein eigenes Gerät für pushTAN registrieren zu lassen.
Mehr dazu →- chipTAN
Verfahren, bei dem ein TAN‑Generator mit eingesteckter Bankkarte die TAN erzeugt. Der BGH hat das manuelle chipTAN‑Verfahren als starke Kundenauthentifizierung anerkannt (XI ZR 20/24).
Mehr dazu →- Wallet‑Betrug
Täter lassen eine fremde Bankkarte in Apple Pay oder Google Pay auf ihrem eigenen Gerät freischalten und bezahlen damit. Unklare Freigabetexte gehen zulasten der Bank (OLG Karlsruhe, 17 U 113/23).
Mehr dazu →- Echtzeitüberweisung
Überweisung, die innerhalb von Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben wird. Sie ist grundsätzlich nicht widerruflich; bei Betrug kann die Bank nur einen Rückruf bei der Empfängerbank anfragen.
Mehr dazu →- Empfängerüberprüfung
Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken im Euroraum vor jeder Euro‑Überweisung, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen (Verordnung (EU) 2024/886). Unterlässt die Bank die Prüfung, haftet sie.
Mehr dazu →- Rückruf (Recall)
Anfrage der Bank des Zahlers an die Empfängerbank, eine Überweisung zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht dadurch nicht; meist ist die Zustimmung des Empfängers nötig.
Mehr dazu →- Ausschlussfrist von 13 Monaten
Der Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde eine nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung bei seiner Bank anzeigt (§ 676b Abs. 2 BGB).
Mehr dazu →- Schlichtungsstelle (Ombudsmann)
Kostenlose Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Kunden und Banken. Beim Ombudsmann der privaten Banken bindet der Schlichtungsspruch die Bank bis 10.000 Euro.
Mehr dazu →- Augenblicksversagen
Ein kurzzeitiges Fehlverhalten, das auch sorgfältigen Menschen passieren kann. Allein schließt es grobe Fahrlässigkeit nicht aus, kann aber zusammen mit weiteren Umständen dagegen sprechen (BGH, XI ZR 107/24).
Mehr dazu →- EuGH C‑70/25
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026: Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen sofort erstatten, auch wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Den Verlust können sie erst danach zurückverlangen.
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