Werkzeug · Erste Orientierung Stand 27. Oktober 2026

Geld verschwunden. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Der Betrag zeigt, wie viel auf dem Spiel steht. Der Zahlungsablauf entscheidet, welcher rechtliche Weg infrage kommt. Der Rechner führt beides zusammen.

Drei Angaben für eine erste Orientierung

Haben Sie der konkreten Zahlung zugestimmt?

Die Angaben bleiben in Ihrem Browser. Keine Anmeldung und keine Übermittlung der Eingaben.

500, 5.000 oder 50.000 Euro: dieselbe Ausgangsfrage

Der Grundsatz aus § 675u BGB hängt nicht an einer Mindestschadenshöhe. Für eine nicht autorisierte Zahlung kann ein Erstattungsanspruch in Höhe des belasteten Betrags bestehen. Ob 500, 5.000 oder 50.000 Euro verschwunden sind, ändert die Prüfung der Zustimmung nicht.

SchadenWorauf es praktisch ankommt
500 EuroEin zeitnahes, dokumentiertes Erstattungsverlangen und gegebenenfalls eine Schlichtung können bereits sinnvoll sein.
5.000 EuroFreigabeprotokolle, Zahlungsdaten und das Ablehnungsschreiben sorgfältig zusammenstellen.
50.000 EuroZusätzlich die wirtschaftlichen Folgen, mögliche Rückforderungen und das Kostenrisiko einer gerichtlichen Durchsetzung konkret prüfen lassen.

Der Rechner zieht keine pauschale Selbstbeteiligung von 50 Euro ab. Die begrenzte Haftung nach § 675v BGB ist an Voraussetzungen gebunden; daneben gibt es Haftungsausschlüsse und Fälle einer weitergehenden Haftung. Ein automatischer Abzug würde diese Unterschiede verdecken.

Diese Unterlagen machen die Prüfung konkret

  1. Zahlung: Datum, Betrag, Empfänger und Buchungstext; bei mehreren Vorgängen jeden einzeln erfassen.
  2. Freigabe: Was stand tatsächlich auf dem Telefon oder TAN‑Gerät? Wurde eine Zahlung, ein neues Gerät oder eine Karte registriert?
  3. Kontakt: Nachrichten, Zieladressen, Rufnummern, Anrufzeiten und eine zeitnahe Gedächtnisnotiz.
  4. Bankreaktion: Datum der Meldung, Vorgangsnummer, Sperrbestätigung und vollständige Ablehnungsbegründung.

Die Bank muss nach § 675w BGB technische Nachweise und gegebenenfalls weitere unterstützende Beweismittel vorlegen. Dass ein Authentifizierungsverfahren technisch durchlaufen wurde, beantwortet nicht automatisch jede Frage zu Zustimmung oder grober Fahrlässigkeit.

Ein Anspruch ist keine garantierte Auszahlung

Die angezeigte Summe ist der eingegebene Zahlungsbetrag, keine Erfolgsprognose und kein berechneter Nettoerlös. Zinsen, Gebühren, Anwaltskosten und spätere Gegenansprüche sind nicht eingerechnet. Bei Geschäftskonten, Fremdwährungen oder Zahlungen mit Bezug zu Staaten außerhalb des EWR kann eine gesonderte Prüfung nötig sein.

Bei einer selbst angewiesenen Überweisung an Betrüger entsteht nicht allein wegen der Täuschung ein Anspruch aus § 675u BGB. Die Bank sollte trotzdem sofort über den Betrug informiert und ein Rückruf versucht werden. Ob weitere Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

Für autorisierte SEPA-Basislastschriften kommt grundsätzlich der Erstattungsweg innerhalb von acht Wochen nach § 675x BGB in Betracht. Für nicht autorisierte Lastschriften gelten andere Regeln. Das ersetzt keine Prüfung, ob ein Mandat bestand.

Quellen & redaktionelle Hinweise

  1. § 675j BGB – Gesetzestext ↗
  2. § 675u BGB – Gesetzestext ↗
  3. § 675v BGB – Gesetzestext ↗
  4. § 675w BGB – Gesetzestext ↗
  5. § 675x BGB – Gesetzestext ↗
  6. § 676b BGB – Gesetzestext ↗
  7. EuGH: Pressemitteilung 147/26, C‑70/25, 15.10.2026 (PDF) ↗

Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.

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