Unberechtigte Lastschrift zurückbuchen: 8 Wochen, 13 Monate und was bei Betrug gilt

Fremde Lastschrift auf dem Konto? Wann Sie 8 Wochen, wann 13 Monate Zeit haben, wie Sie die Rückbuchung verlangen und was gilt, wenn Betrüger Ihre IBAN nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben zugestimmt: Bei einer SEPA‑Basislastschrift können Sie 8 Wochen lang ohne Begründung die Rückbuchung verlangen.
  • Sie haben nie zugestimmt: Die Lastschrift ist nicht autorisiert. Sie haben bis zu 13 Monate Zeit, die Bank muss erstatten.
  • Bei Betrug mit Ihrer IBAN: zurückbuchen lassen, Anzeige erstatten, Forderungen des Händlers schriftlich zurückweisen.

Welche Frist für Sie gilt

SituationFristBegründung nötig?Grundlage
SEPA‑Basislastschrift mit Ihrem Mandat8 Wochen ab BelastungNein§ 675x BGB
Lastschrift ohne Mandat (nicht autorisiert)Bis 13 Monate ab BelastungJa: Hinweis, dass kein Mandat besteht§§ 675u, 676b BGB
SEPA‑Firmenlastschrift mit MandatKein Erstattungsrecht ohne Grund–Vereinbarung mit der Bank

Die acht Wochen sind ein Komfortrecht: Sie bekommen Ihr Geld zurück, ohne erklären zu müssen, warum. Das ändert aber nichts daran, ob Sie dem Händler etwas schulden. Die 13 Monate betreffen dagegen Belastungen, denen Sie nie zugestimmt haben. Hier fehlt jede Grundlage für die Abbuchung.

Wenn Betrüger Ihre IBAN nutzen

Eine IBAN ist kein Geheimnis. Sie steht auf Rechnungen und Überweisungen. Betrüger nutzen fremde Kontonummern, um Waren in Onlineshops oder Abos per Lastschrift zu bezahlen. Für Sie ist das eine nicht autorisierte Lastschrift: Sie haben kein Mandat erteilt.

Prüfen Sie auf dem Kontoauszug den Namen des Zahlungsempfängers, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz. Sagen Ihnen diese Angaben nichts, lassen Sie die Lastschrift zurückbuchen, auch wenn die acht Wochen schon vorbei sind.

Nicht verwechseln: Haben Betrüger Ihr Online‑Banking übernommen und selbst Überweisungen ausgelöst, handelt es sich nicht um eine Lastschrift. Dann gilt ebenfalls § 675u BGB. Mehr dazu im Beitrag Echtzeitüberweisung an Betrüger.

Steht auf dem Kontoauszug eine Visa- oder Mastercard‑Zahlung statt einer SEPA‑Lastschrift, prüfen Sie den Rückbuchungsweg über Chargeback. Die achtwöchige Rückgabefrist einer Basislastschrift gilt nicht pauschal für Kartenzahlungen.

So lassen Sie die Lastschrift zurückbuchen

  1. In der App oder im Online‑Banking: Viele Banken bieten bei der Buchung die Option „Lastschrift zurückgeben“ oder „Rückbuchung“. Innerhalb der acht Wochen genügt das meist.
  2. Nach acht Wochen oder bei Betrug: Melden Sie die Belastung schriftlich als nicht autorisiert und erklären Sie, dass Sie kein Mandat erteilt haben. Verlangen Sie die Erstattung nach § 675u BGB. Eine Vorlage finden Sie hier.
  3. Strafanzeige: Bei Betrug mit Ihrer IBAN erstatten Sie Anzeige. Die Bestätigung hilft gegenüber Bank und Händler.
  4. Weitere Belastungen beobachten: Betrüger nutzen eine IBAN oft mehrfach. Prüfen Sie Ihre Umsätze in den folgenden Wochen genau.

Was danach passieren kann

Nach einer Rückbuchung meldet sich manchmal der Händler oder ein Inkassobüro. Widersprechen Sie schriftlich: Sie haben nichts bestellt und kein Mandat erteilt. Legen Sie die Anzeigebestätigung bei. Bezahlen Sie keine Forderungen, die nicht von Ihnen stammen.

Weigert sich Ihre Bank, eine nicht autorisierte Lastschrift zu erstatten, lassen Sie den Fall kostenlos prüfen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen?

Bei einer SEPA‑Basislastschrift, der Sie zugestimmt haben, können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung die Erstattung verlangen (§ 675x BGB). Gab es kein Mandat, ist die Lastschrift nicht autorisiert; dann haben Sie bis zu 13 Monate nach der Belastung Zeit (§§ 675u, 676b BGB).

Was tun, wenn Betrüger meine IBAN für Lastschriften nutzen?

Lassen Sie die Lastschrift bei Ihrer Bank zurückbuchen und erklären Sie, dass Sie kein Mandat erteilt haben. Erstatten Sie Strafanzeige und widersprechen Sie gegenüber dem Händler oder einem Inkassobüro schriftlich, falls dieses später Geld verlangt.

Muss die Bank die Lastschrift sofort erstatten?

Bei einer autorisierten SEPA‑Basislastschrift muss die Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen erstatten oder die Ablehnung begründen (§ 675x Abs. 5 BGB). Bei einer nicht autorisierten Lastschrift gilt § 675u BGB: Erstattung unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach der Meldung.

Gilt die Acht‑Wochen‑Frist auch für Firmenlastschriften?

Nein. Bei der SEPA‑Firmenlastschrift gibt es kein Erstattungsrecht ohne Begründung. Fehlt ein Mandat, ist die Lastschrift aber auch hier nicht autorisiert.

Quellen

  1. § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei autorisierten Zahlungen
  2. § 675u BGB
  3. § 676b BGB
  4. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Lastschriftverfahren
Redaktion Bankerstattung.de
Wir erklären Betroffenen von Bankbetrug ihre Rechte auf Basis von Gesetzestexten und veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Prüfung Ihres Falls übernimmt unsere Partnerkanzlei.

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