Eigene Daten · Erste Auswertung Stand 27. Oktober 2026

In 14 von 23 betreuten Fällen wurde vollständig erstattet.

81.400 Euro sind nach den vorliegenden Gesamtdaten zurückgeflossen. Sechs Verfahren laufen noch. Was diese erste Auswertung zeigt – und welche Aussagen sie nicht trägt.

Vollständig erstattete Fälle
14 / 23
60,9 % aller erfassten Fälle
Tatsächlich erstattet
81.400 €
Bei 147.850 € Gesamtschaden
Verfahren laufen noch
6
3 ohne Erstattung abgeschlossen

14 Erstattungen. Sechs offene Verfahren. Drei Abschlüsse ohne Erstattung.

Die erste Bestandsauswertung von bankerstattung.de umfasst 23 betreute Fälle. In 14 Fällen erfolgte eine vollständige Erstattung. In sechs Fällen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, drei weitere Verfahren wurden ohne Erstattung abgeschlossen. Die drei Gruppen ergeben zusammen den gesamten ausgewerteten Bestand.

Was aus den 23 Fällen bisher geworden ist
14 vollständig erstattet6 laufend3 ohne Erstattung abgeschlossen

Ein Feld steht für einen Fall. Betreiberangaben, Fallaufnahme 15.–27.10.2026, Datenstand 27.10.2026.

Grafik herunterladen (SVG) ↓

Die beobachtete Erstattungsquote beträgt 14 ÷ 23 = 60,9 Prozent. Sie bezieht die laufenden Verfahren ausdrücklich ein. Eine Beschränkung auf bereits abgeschlossene Verfahren würde die noch offenen Fälle ausblenden. Die veröffentlichte Quote bleibt deshalb auf alle 23 aufgenommenen Fälle bezogen und ist keine Prognose für neue Anfragen.

Warum 60,9 Prozent der Fälle nur 55,1 Prozent des Geldes sind

Der Gesamtschaden aller 23 Fälle beträgt 147.850 Euro. Tatsächlich erstattet wurden 81.400 Euro. Das entspricht 55,1 Prozent der gesamten Schadenssumme. Die Differenz von 66.450 Euro entfällt zusammen auf die laufenden und die ohne Erstattung abgeschlossenen Fälle. Eine Aufteilung dieser Summe auf beide Gruppen liegt nicht vor.

Beträge im ausgewerteten Bestand
Gesamtschaden
147.850 €
Erstattet
81.400 €
Bisher nicht erstattet
66.450 €

Eigene Berechnung aus den aggregierten Betreiberangaben. Die Balken sind keine zusätzlichen Fallgruppen.

Das widerspricht den vollständigen Erstattungen nicht: Die Fälle haben unterschiedliche Schadenshöhen. Vierzehn vollständig erstattete kleinere und mittlere Fälle können weniger als vierzehn Dreiundzwanzigstel der gesamten Schadenssumme ausmachen. Welche einzelnen Fälle welche Summen betreffen, wird hier nicht offengelegt.

Die Auswertung zählt die Erstattungen der Bank; sie berechnet keinen Nettoerlös nach einer vertraglichen Vergütung der Rechtsvertretung.

Der durchschnittliche Schaden ergibt sich aus 147.850 ÷ 23 = 6.428,26 Euro, gerundet 6.428 Euro je Fall. Ein Median der Schadenshöhe lässt sich aus der Gesamtsumme nicht bestimmen.

Was über Ablehnungen und die Dauer bekannt ist

KennzahlÜbermittelter WertEinordnung
Anfängliche Ablehnung durch die Bank11 FälleKann sich mit anderen Gruppen überschneiden
Erstattung nach anwaltlichem Schreiben9 FälleZeitliche Abfolge, kein isolierter Wirkungsnachweis

„Nach anwaltlichem Schreiben“ bedeutet zunächst nur, dass die Erstattung später erfolgte. Die Daten allein beweisen nicht, dass das Schreiben die einzige Ursache war. Auch ist nicht angegeben, wie viele der neun Fälle zuvor zu den elf Ablehnungen gehörten. Diese Zahlen werden deshalb nicht addiert und nicht zu einer zusätzlichen Quote verrechnet.

Eine kleine Bestandsauswertung, keine repräsentative Studie

Erhebungseinheit: ein betreuter Fall laut Betreiberangabe. Ein Fall kann mehrere Zahlungen umfassen. Die Auswertung enthält keine vollständige Einzeltransaktionsliste und erlaubt keine Aussage zur Zahl verschiedener betroffener Personen oder Haushalte.

Fallaufnahmezeitraum: Der Betreiber hat bestätigt, dass die 23 Fälle seit dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 übernommen wurden. Diese erste Fassung umfasst damit die Fallaufnahme vom 15. bis 27. Oktober 2026; Daten- und Veröffentlichungsstand ist der 27.10.2026. Das Datum des ursprünglichen Betrugs und einer vorausgegangenen Bankmeldung kann früher liegen. Der Zeitraum belegt keinen ursächlichen Effekt des Urteils auf die Erstattungen.

Erstattung: Die 14 Fälle sind laut Betreiber vollständig erstattet. Eine bloße Zusage wird in dieser Veröffentlichung nicht einer tatsächlichen Zahlung gleichgesetzt. Ob eine spätere Rückforderung rechtlich ausgeschlossen ist, lässt sich aus der Erstattung allein nicht ableiten.

Auswahl: Menschen, die Unterstützung anfragen und deren Fall betreut wird, bilden nicht alle Betrugsopfer ab. Schadenshöhe, Dokumentation, Rechtslage und die Bereitschaft zur Anspruchsverfolgung können die Auswahl beeinflussen. Deshalb ist 60,9 Prozent keine Prognose für neue Fälle.

Fallarten: Eine belastbare Häufigkeitsverteilung nach Phishing, Telefonbetrug, Kartenmissbrauch oder anderen Tatmustern liegt noch nicht vor. Eine solche Aufschlüsselung wird erst ergänzt, wenn die Fälle nach einheitlichen Kriterien zugeordnet werden können. Mehrfachzuordnungen müssen dann erkennbar bleiben.

Aktualisierung: Weitere Fassungen sollen einen eigenen Datenstand, eine feste Definition des Zeitraums und eine nachvollziehbare Änderungsliste erhalten. Die erste Fassung vom 27.10.2026 bleibt als Ausgangspunkt dokumentiert.

Alle veröffentlichten Kennzahlen (CSV) ↓

Welche Banken erstatten? Dafür fehlt noch die Datengrundlage.

Diese Gesamtdaten erlauben keinen seriösen Vergleich einzelner Banken. Eine zuverlässige Zuordnung der echten Fallausgänge zu Instituten wurde nicht bereitgestellt. Deshalb nennen wir weder Bankenquoten noch vermeintliche Spitzenreiter.

Ein späterer Vergleich müsste mindestens die Zahl der Fälle pro Institut, den Stand der offenen Verfahren, die jeweilige Zahlungsart und einen einheitlichen Beobachtungszeitraum offenlegen. Bei ein oder zwei Fällen würde ein einzelner Ausgang eine Quote stark verändern. Unterschiede wären dann noch kein Beleg für eine bessere oder schlechtere Erstattungspraxis.

Für Betroffene ist vorerst die konkrete Zahlung wichtiger als ein Bankenranking: Wer hat sie ausgelöst, was stand in der Freigabe und wann wurde der Bank der Vorgang gemeldet? Die Urteilsdatenbank und der Rechner helfen, diese Fragen zu ordnen.

Quellen & redaktionelle Hinweise

  1. § 675u BGB – Gesetzestext ↗
  2. § 675v BGB – Gesetzestext ↗

Primärquelle dieser Seite: vom Betreiber für die Veröffentlichung übermittelte, aggregierte Gesamtdaten zu 23 betreuten Fällen. Fallaufnahme: 15.–27.10.2026; Datenübernahme: 27.10.2026. Keine externe Prüfung der Einzelakten; keine personenbezogenen Falldaten veröffentlicht.

Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.

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