„Hallo Mama“-Betrug per WhatsApp: Bekomme ich mein Geld zurück?

Per WhatsApp an angebliche Kinder überwiesen? Warum die Bank meist nicht erstatten muss, was ein Rückruf bringt und wann die Bank doch haftet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim „Hallo Mama“-Betrug haben Sie meist selbst überwiesen. Die Zahlung gilt als autorisiert, die Bank muss in der Regel nicht erstatten.
  • Was hilft: sofortiger Rückruf über Ihre Bank, Strafanzeige und Sicherung aller Nachrichten.
  • Die Bank kann haften, wenn sie die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt hat oder wenn Täter selbst überwiesen haben.

So funktioniert die Masche

Eine Nachricht von unbekannter Nummer: „Hallo Mama, mein Handy ist kaputt, das ist meine neue Nummer.“ Kurz darauf folgt die Bitte, eine dringende Rechnung zu bezahlen, weil das Online‑Banking auf dem neuen Handy noch nicht funktioniere. Die IBAN gehört nicht dem Kind, sondern einem Konto, über das die Täter das Geld weiterleiten.

Warum die Erstattung schwierig ist

Die gesetzliche Erstattungspflicht der Bank nach § 675u BGB gilt nur für nicht autorisierte Zahlungen. Beim „Hallo Mama“-Betrug haben Sie die Überweisung aber selbst eingegeben und freigegeben. Sie wurden getäuscht, aber Sie wollten die Zahlung ausführen. Rechtlich ist sie damit autorisiert.

Das unterscheidet diese Masche von Phishing oder dem Anruf eines falschen Bankmitarbeiters, bei denen die Täter selbst Zahlungen auslösen. Dort sind die Chancen deutlich besser.

Was Sie sofort tun sollten

  1. Rückruf veranlassen: Rufen Sie sofort Ihre Bank an und verlangen Sie einen Rückruf bei der Empfängerbank wegen Betrugs. Bei Echtzeitüberweisungen zählt jede Minute.
  2. Kind über die alte Nummer anrufen: So klären Sie, ob weitere Forderungen echt sein könnten, und warnen die Familie.
  3. Nachrichten sichern: Screenshots des Chats, der Nummer und der Zahlungsaufforderung.
  4. Anzeige erstatten: Mehr dazu im Beitrag Strafanzeige bei Bankbetrug.
  5. Nicht weiter zahlen: Täter versuchen oft, nachzulegen. Brechen Sie den Kontakt ab.

Wann die Bank doch haften kann

  • Keine Empfängerüberprüfung: Seit dem 9. Oktober 2025 muss Ihre Bank vor einer Euro‑Überweisung prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Hat sie das unterlassen, haftet sie. Haben Sie trotz angezeigter Warnung überwiesen, tragen Sie das Risiko dagegen selbst. Mehr dazu: Empfängerüberprüfung.
  • Täter haben selbst überwiesen: Haben Sie den Tätern Zugangsdaten gegeben oder eine Fernwartungs‑App installiert und die Täter haben die Überweisung selbst ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Dann gilt § 675u BGB.

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Häufige Fragen

Muss die Bank beim „Hallo Mama“-Betrug das Geld erstatten?

In der Regel nicht, weil Sie die Überweisung selbst ausgeführt und damit autorisiert haben, auch wenn Sie getäuscht wurden. § 675u BGB gilt nur für nicht autorisierte Zahlungen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn die Bank die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt hat.

Kann ich die Überweisung zurückholen?

Bitten Sie Ihre Bank sofort um einen Rückruf bei der Empfängerbank. Das ist keine Garantie, aber je schneller, desto eher liegt das Geld noch auf dem Empfängerkonto.

Hilft die Empfängerüberprüfung gegen diese Masche?

Oft ja. Seit Oktober 2025 prüft die Bank, ob der eingegebene Name zur IBAN passt. Wer den Namen des eigenen Kindes eingibt, die IBAN aber zu einem anderen Konto gehört, erhält eine Warnung. Wer trotzdem überweist, trägt das Risiko allerdings selbst.

Was ist, wenn die Täter selbst überwiesen haben?

Dann ist die Lage anders. Haben die Täter zum Beispiel per Fernwartungs‑App oder mit erschlichenen Daten selbst Zahlungen ausgelöst, sind diese nicht autorisiert, und die Bank muss grundsätzlich erstatten.

Quellen

  1. § 675u BGB
  2. rrlaw.de: Neue EU‑Regelung zur Empfängerüberprüfung ab 9. Oktober 2025
  3. Verordnung (EU) 2024/886
Redaktion Bankerstattung.de
Wir erklären Betroffenen von Bankbetrug ihre Rechte auf Basis von Gesetzestexten und veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Prüfung Ihres Falls übernimmt unsere Partnerkanzlei.

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