Recht · Fristen & Vorgehen Stand 27. Oktober 2026

Bankbetrug: Welche Frist läuft wann?

Die Bankmeldung, die Erstattung und die Verjährung folgen verschiedenen Regeln. Wer nur die längste Frist kennt, kann trotzdem zu spät handeln.

Unverzüglich heißt: nicht erst bis zum Monatsende warten

Nach § 676b Absatz 1 BGB müssen Sie die Bank unverzüglich informieren, sobald Sie eine nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlung feststellen. Diese Pflicht knüpft an Ihre Entdeckung an. Die daneben bestehende 13‑Monats‑Frist ist kein Zeitraum, in dem Sie nach der Entdeckung abwarten dürfen.

Melden Sie konkret, welche Buchungen Sie nicht autorisiert haben. Eine allgemeine Bemerkung über eine verdächtige SMS muss noch keine ausreichend klare Beanstandung bestimmter Zahlungen sein. Lassen Sie sich den Eingang und eine Vorgangsnummer bestätigen. Ergänzen Sie eine telefonische Meldung möglichst schriftlich.

Gefährdete Zahlungsinstrumente und Zugänge sollten Sie ebenfalls umgehend sperren lassen. Die Sicherungs- und Anzeigepflichten ergeben sich unter anderem aus § 675l BGB. Eine Strafanzeige kann bei der Aufklärung helfen, ersetzt aber die Mitteilung an die Bank nicht.

Die Bank soll grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten

Für nicht autorisierte Zahlungen bestimmt § 675u BGB eine unverzügliche Erstattung, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Anzeige oder sonstiger Kenntnis der Bank. Das ist die gesetzliche Ausgangsregel. Der maßgebliche Geschäftstag und der Zugang der Meldung müssen im Einzelfall festgestellt werden.

Eine im eigenen Schreiben genannte Bestätigungsfrist von beispielsweise sieben Tagen verlängert diese gesetzliche Verpflichtung nicht. Formulieren Sie deshalb ausdrücklich, dass Sie unverzügliche Erstattung verlangen und nur für die schriftliche Antwort ein zusätzliches Datum nennen.

13 Monate sind eine Ausschlussfrist mit eigenem Fristbeginn

§ 676b Absatz 2 BGB sieht vor, dass bestimmte Ansprüche und Einwendungen ausgeschlossen sind, wenn die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Belastungstag unterrichtet wird. Der Gesetzestext macht den Fristbeginn davon abhängig, dass die Bank die erforderlichen Angaben zum Zahlungsvorgang mitgeteilt hat. Fehlt diese Unterrichtung, kann der Beginn anders liegen.

Die Regel betrifft die Anzeige bei der Bank. Eine Nachricht allein an Polizei, Kartenhändler oder eine Beratungsstelle wahrt diese Anzeige nicht automatisch. Heben Sie deshalb einen Nachweis auf, welche Zahlung Sie wann bei welcher Stelle der Bank gemeldet haben.

Beispiel zur zeitlichen Einordnung: Eine Belastung im Oktober 2026 führt bei ordnungsgemäßer Unterrichtung typischerweise in den November 2027 als 13. Folgemonat. Für einen verbindlichen letzten Tag sind die gesetzlichen Berechnungsregeln und der konkrete Zugang zu prüfen. Praktisch sollten Sie keinesfalls so lange warten.

Drei Jahre Verjährung sind etwas anderes als 13 Monate Anzeige

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 Absatz 1 BGB: maßgeblich sind das Jahresende, die Entstehung des Anspruchs und die Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und des Schuldners.

Beispiel: Entsteht ein Anspruch 2026 und liegen die erforderlichen Kenntnisse 2026 vor, läuft die regelmäßige Frist grundsätzlich ab dem Jahresende 2026. Ohne Hemmung oder andere Besonderheiten endet sie regelmäßig mit Ablauf des 31.12.2029. Das hilft aber nicht, wenn eine vorher notwendige Anzeige nach § 676b BGB bereits versäumt wurde.

Ein einfacher Brief an die Bank hemmt die Verjährung nicht automatisch. Verhandlungen können nach § 203 BGB relevant sein; bestimmte Rechtsverfolgungsmaßnahmen nach § 204 BGB ebenfalls. Ob etwa ein Schlichtungsantrag die Voraussetzungen erfüllt, muss geprüft werden. Eine Strafanzeige allein ist keine verlässliche Maßnahme zur Hemmung eines zivilrechtlichen Erstattungsanspruchs.

Bei Lastschriften kommt ein anderer Erstattungsweg hinzu

Bei einer autorisierten SEPA‑Basislastschrift können Sie grundsätzlich innerhalb von acht Wochen ab Belastung die Erstattung nach § 675x BGB verlangen. Der Gesetzestext regelt dazu auch die Reaktion der Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen. Eine nicht autorisierte Lastschrift ist dagegen unter dem Gesichtspunkt fehlender Zustimmung und § 675u BGB zu prüfen.

SEPA-Firmenlastschriften und vertragliche Sonderregeln gehören gesondert geprüft. Bei Unternehmern können einzelne Schutzregeln nach § 675e Absatz 4 BGB abweichend vereinbart werden. Die Übersicht behandelt die typische Verbrauchersituation und ersetzt keine Sichtung des Kontovertrags.

Was Sie zu welchem Zeitpunkt erledigen können

Nach Entdeckung

Bank informieren und Zugänge sichern

Unbekannte Zahlungen konkret benennen, Sperrung veranlassen, Eingangsbestätigung sichern.

Direkt anschließend

Erstattung nachweisbar verlangen

Kontoauszug, Betrag, Empfänger und Datum zusammenstellen. Den Musterbrief an den tatsächlichen Ablauf anpassen.

Bei ausbleibender Erstattung

Begründung und nächste Schritte prüfen

Technische Unterlagen anfordern und Ablehnung rechtlich einordnen. Bei drohendem Fristablauf nicht auf eine unverbindliche Rückmeldung verlassen.

Notieren Sie Belastungsdatum, Entdeckungsdatum, Datum der Bankmeldung und jeden weiteren Schriftwechsel getrennt. Diese vier Zeitpunkte beantworten unterschiedliche rechtliche Fragen.

Quellen & redaktionelle Hinweise

  1. § 675l BGB – Gesetzestext ↗
  2. § 675u BGB – Gesetzestext ↗
  3. § 676b BGB – Gesetzestext ↗
  4. § 195 BGB – Gesetzestext ↗
  5. § 199 BGB – Gesetzestext ↗
  6. § 203 BGB – Gesetzestext ↗
  7. § 204 BGB – Gesetzestext ↗
  8. § 675x BGB – Gesetzestext ↗
  9. § 675e BGB – Gesetzestext ↗
  10. EuGH: Pressemitteilung 147/26, C‑70/25, 15.10.2026 (PDF) ↗

Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.

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