Keine erfundene Rangliste
Eine vergleichbare amtliche Häufigkeitsliste für genau diese 15 Maschen liegt dieser Übersicht nicht zugrunde. Die Reihenfolge ist deshalb kein Ranking. Wir gruppieren dokumentierte Angriffsmuster danach, wie sie Bankkunden erreichen. Einige überschneiden sich: Ein Angriff kann per SMS beginnen, am Telefon weitergehen und mit einer fremden Wallet enden.
Die kurzen Beispielsituationen sind erklärende, typische Abläufe. Sie werden ausdrücklich nicht als zusätzliche echte Mandatsfälle ausgegeben. Konkrete veröffentlichte Fälle und ihre Schadenssummen stehen separat unterhalb der Übersicht.
Vom ersten Kontakt bis zum Geldabfluss
E‑Mail im Namen der Bank
Eine Nachricht verlangt einen neuen Datenabgleich. Der Link führt zu einem nachgebauten Bankzugang.
- Typische Situation
- Eine Bankmail fordert Sie auf, innerhalb weniger Stunden das Konto zu bestätigen.
- Der wirksame Stopp
- Öffnen Sie den Zugang über Ihre gespeicherte Adresse. Prüfen Sie Nachrichten im echten Bankpostfach.
- Nach einem Schaden
- Unbekannte Folgezahlungen einzeln auflisten und bestreiten. Der Klick auf einen Link beantwortet die Autorisierungsfrage noch nicht.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
SMS zu TAN‑App oder Kontosperre
Eine kurze Nachricht kündigt das Ende des TAN‑Verfahrens an. Die Zielseite sammelt Zugangsdaten oder Registrierungscodes.
- Typische Situation
- „Ihre App läuft heute ab“ mit einem Link zu einer fremden Domain.
- Der wirksame Stopp
- Keine neue Banking‑App über einen Nachrichtenlink installieren.
- Nach einem Schaden
- Die Aktivierung eines Geräts und die Freigabe einer konkreten Zahlung getrennt dokumentieren.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
Falscher Bankmitarbeiter am Telefon
Der Anrufer kennt persönliche Angaben und behauptet, eine betrügerische Zahlung stoppen zu müssen.
- Typische Situation
- Eine angebliche Sicherheitsabteilung verlangt einen Code zur „Stornierung“.
- Der wirksame Stopp
- Gespräch beenden und die Bank über eine selbst gewählte offizielle Nummer zurückrufen.
- Nach einem Schaden
- Gesprächsverlauf, Uhrzeit und den tatsächlichen Freigabetext festhalten. Die angezeigte Nummer kann gefälscht sein.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
Überweisung auf ein „Sicherheitskonto“
Unter Zeitdruck soll Geld auf ein angeblich geschütztes Konto überwiesen werden.
- Typische Situation
- Der Anrufer diktiert eine neue IBAN und behauptet, nur dort sei das Geld sicher.
- Der wirksame Stopp
- Eine Schutzüberweisung an einen unbekannten Empfänger ablehnen.
- Nach einem Schaden
- Wer die konkrete Überweisung selbst beauftragt, kann einen anderen rechtlichen Ausgang haben als bei einer vom Täter ausgelösten Zahlung.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
Gefälschte Empfangsbestätigung auf Marktplätzen
Verkäufer sollen sich bei ihrer Bank anmelden, um einen Verkaufserlös zu erhalten.
- Typische Situation
- Ein „Käufer“ verschickt einen Link zur Auszahlung.
- Der wirksame Stopp
- Kommunikation und Bezahlung innerhalb der offiziellen Plattform prüfen.
- Nach einem Schaden
- Der EuGH‑Fall C‑70/25 begann mit einer solchen Verkaufssituation. Die Entscheidung betraf eine anschließend nicht autorisierte Zahlung.
Grundlage: EuGH: Pressemitteilung 147/26, C‑70/25, 15.10.2026 (PDF) ↗
Paket-, Zoll- und Zustellnachrichten
Eine kleine angebliche Nachzahlung dient als Vorwand, Karten- oder Bankdaten abzufragen.
- Typische Situation
- Eine SMS verlangt wenige Euro für einen zweiten Zustellversuch.
- Der wirksame Stopp
- Sendungsstatus unabhängig in der offiziellen Anwendung prüfen.
- Nach einem Schaden
- Zwischen der möglicherweise selbst bestätigten Kleinzahlung und weiteren fremden Belastungen unterscheiden.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
QR‑Code führt zur gefälschten Bezahlseite
Ein manipulierter Code ersetzt die erwartete Adresse durch eine fremde Zahlungs- oder Loginseite.
- Typische Situation
- Ein überklebter Code verlangt Kartendaten für eine Parkgebühr.
- Der wirksame Stopp
- Zieladresse vor dem Öffnen prüfen und den Betreiber unabhängig suchen.
- Nach einem Schaden
- Foto des Codes und des Orts sichern. Ein QR‑Code belegt keine sichere Zahlungsumgebung.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
Karte in einer fremden Wallet
Nach Datendiebstahl wird eine digitale Karte auf einem fremden Gerät eingerichtet.
- Typische Situation
- Eine App‑Meldung „Karte registrieren“ wird als Sicherheitsprüfung dargestellt.
- Der wirksame Stopp
- Geräteregistrierungen nur selbst veranlassen und den vollständigen Text lesen.
- Nach einem Schaden
- Registrierung und spätere Wallet‑Zahlungen getrennt prüfen. Ein bestätigter Einrichtungsschritt autorisiert nicht automatisch jeden späteren Umsatz.
Grundlage: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg: Anklage wegen mutmaßlicher Phishing‑Taten, 25.09.2025 ↗
Angeblicher Support mit Fernzugriff
Ein falscher Helfer lässt Fernwartungssoftware installieren und erhält Einblick oder Kontrolle.
- Typische Situation
- Eine Warnseite fordert zum Anruf bei einem angeblichen Computer‑Support auf.
- Der wirksame Stopp
- Fernzugriff beenden und Bankzugänge von einem vertrauenswürdigen Gerät sperren lassen.
- Nach einem Schaden
- Festhalten, wer Eingaben und Zahlungsfreigaben tatsächlich ausgeführt hat. Fernzugriff allein entscheidet den Anspruch nicht.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
Gefälschter Login über Suchtreffer
Eine Anzeige oder nachgeahmte Seite erscheint bei der Suche nach der Bank.
- Typische Situation
- Der erste Treffer trägt den Banknamen, die Adresse gehört aber nicht zur Bank.
- Der wirksame Stopp
- Gespeicherte Bankadresse oder die bekannte App nutzen.
- Nach einem Schaden
- Zieladresse, Verlauf und gegebenenfalls den Suchtreffer sichern; nicht allein auf das Logo vertrauen.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
Online-Kartenmissbrauch
Ausgespähte Kartendaten werden für fremde Käufe eingesetzt.
- Typische Situation
- Auf dem Auszug erscheinen Händler, bei denen Sie nie bestellt haben.
- Der wirksame Stopp
- Karte sperren und einzelne Umsätze unverzüglich beanstanden.
- Nach einem Schaden
- Eine kartensysteminterne Rückbelastung und ein gesetzlicher Anspruch gegen die Bank sind unterschiedliche Wege.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
„Hallo Mama / Papa“ im Messenger
Eine fremde Nummer gibt sich als Angehöriger aus und bittet um eine dringende Zahlung.
- Typische Situation
- Das alte Telefon sei kaputt, eine Rechnung müsse sofort bezahlt werden.
- Der wirksame Stopp
- Die Person über die bekannte alte Nummer oder einen zweiten Kontakt prüfen.
- Nach einem Schaden
- Eine selbst beauftragte Überweisung bleibt rechtlich von einer fremd ausgelösten Abbuchung zu unterscheiden.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
Manipulierte Rechnung oder neue IBAN
Eine echte Zahlungsbeziehung wird genutzt, um das Geld auf ein anderes Konto zu lenken.
- Typische Situation
- Eine bekannte Firma teilt per E‑Mail kurzfristig eine neue Bankverbindung mit.
- Der wirksame Stopp
- Änderungen telefonisch über einen bereits bekannten Kontakt bestätigen.
- Nach einem Schaden
- Die Prüfung betrifft auch den Zahlungsempfänger und mögliche weitere Ansprüche; § 675u BGB greift nicht allein wegen der Täuschung.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
Anlageplattform mit gefälschter Empfehlung
Professionelle Oberflächen zeigen erfundene Gewinne und verlangen weitere Einzahlungen.
- Typische Situation
- Eine prominente Person scheint in einem Video für eine Handelsplattform zu werben.
- Der wirksame Stopp
- Anbieter und Erlaubnis unabhängig prüfen, keine weitere Zahlung für eine angebliche Auszahlung leisten.
- Nach einem Schaden
- Selbst angewiesene Anlagen sind regelmäßig kein einfacher Fall einer nicht autorisierten Zahlung.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Deepfake‑Betrug ↗
Geklonte Stimme oder manipuliertes Video
Eine nachgeahmte Person erteilt glaubwürdig klingende Zahlungsanweisungen.
- Typische Situation
- Ein vermeintlicher Vorgesetzter fordert eine vertrauliche Sonderüberweisung.
- Der wirksame Stopp
- Rückruf über einen unabhängigen Kontakt und feste Freigabewege verwenden.
- Nach einem Schaden
- KI verändert die Täuschung, schafft aber keinen pauschalen zusätzlichen Erstattungsanspruch.
Grundlage: Polizeiliche Kriminalprävention: Deepfake‑Betrug ↗
Schadenssummen nur mit konkreter Zuordnung
Etwa 700 Euro im EuGH‑Ausgangsfall: C‑70/25 betrifft eine polnische Kundin, deren Daten über einen vermeintlichen Verkaufslink abgegriffen wurden. Die Summe stammt aus der EuGH‑Mitteilung und ist kein durchschnittlicher Schaden für Kleinanzeigen‑Betrug.
Über 1,2 Millionen Euro bei 169 Bankkunden: Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beschreibt in ihrer Anklagemitteilung vom 25.09.2025 eine mutmaßliche Serie mit ausgespähten Zugangsdaten, gefälschten Bankanrufen und digitalen Debitkarten. Die Vorwürfe sind als Anklagevorwürfe einzuordnen; die Mitteilung belegt kein rechtskräftiges Urteil und keine Jahresgesamtsumme dieser Masche. Zur Anklagemitteilung ↗
Für die übrigen Muster nennen wir hier keine bundesweite Schadenssumme. Fehlende Zahlen bedeuten nicht, dass kein Schaden entsteht. Sie bedeuten, dass die ausgewerteten Quellen keine passend abgegrenzte Summe liefern.
Zuerst die Zahlung klären, dann die richtige Forderung formulieren
Bei der rechtlichen Einordnung ist eine Frage besonders wichtig: Haben Sie selbst einer konkreten Zahlung zugestimmt oder haben Täter den Vorgang ausgeführt? Der Text auf einem Freigabegerät, die registrierten Geräte und der genaue zeitliche Ablauf können dafür entscheidend sein. Ein Schlagwort wie „Phishing“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Lassen Sie gefährdete Zugänge sperren, melden Sie unbekannte Zahlungen der Bank und sichern Sie Nachrichten, Auszüge und Freigabeinformationen. Im Musterbrief können Sie ein Erstattungsverlangen vorbereiten. Haben Sie selbst überwiesen, geben Sie das wahrheitsgemäß an und nutzen Sie die passende Einordnung im Rechner.
Quellen & redaktionelle Hinweise
- Polizeiliche Kriminalprävention: Phishing ↗
- Polizeiliche Kriminalprävention: Betrugsmaschen im Überblick ↗
- EuGH: Pressemitteilung 147/26, C‑70/25, 15.10.2026 (PDF) ↗
- Generalstaatsanwaltschaft Bamberg: Anklage wegen mutmaßlicher Phishing‑Taten, 25.09.2025 ↗
- Polizeiliche Kriminalprävention: Deepfake‑Betrug ↗
- § 675j BGB – Gesetzestext ↗
- § 675u BGB – Gesetzestext ↗
Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.
