Analyse · Künstliche Intelligenz Stand 27. Oktober 2026

Wenn die Stimme echt klingt und der Auftrag falsch ist.

KI kann eine vertraute Stimme nachahmen oder ein überzeugendes Video erzeugen. Schutz beginnt deshalb nicht bei der Frage, ob etwas echt aussieht, sondern bei der unabhängigen Prüfung des Auftrags.

KI macht bekannte Täuschungen glaubwürdiger

Ein Betrüger muss heute nicht mehr nur einen Banknamen in eine E‑Mail schreiben. Er kann glaubwürdige Texte erzeugen, eine Stimme nachahmen oder vorhandenes Videomaterial manipulieren. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt Deepfake‑Angriffe, bei denen vertraute Personen imitiert werden, um Geld oder Informationen zu erhalten. Zur polizeilichen Erklärung ↗

Drei Dinge sind auseinanderzuhalten: Voice Cloning ahmt eine Stimme nach. Ein Video‑Deepfake verändert oder erzeugt sichtbare Personen. Call‑ID‑Spoofing betrifft die angezeigte Telefonnummer und erfordert für sich genommen keine KI. Ein Anruf mit einer echten Banknummer auf dem Display ist deshalb noch kein Beleg für eine geklonte Stimme.

Auch ein sprachlich überzeugender Text ist allein kein Nachweis für einen KI‑Einsatz. Diese Unterscheidung ist für eine sachliche Schadensmeldung wichtig. Beschreiben Sie, was beobachtbar war, statt eine ungesicherte technische Erklärung als Tatsache zu behaupten.

Was die Behörden in Hongkong tatsächlich dokumentieren

Januar 2024 · Hongkong

Rund 200 Millionen Hongkong‑Dollar nach einem gefälschten Videotermin

Die Regierung Hongkongs schildert in einer schriftlichen Antwort vom 26.06.2024 einen Fall: Eine Phishing‑Mail im Namen eines Finanzvorstands führte zu einer angeblich vertraulichen Videokonferenz. Anschließend wurden Überweisungen auf fünf lokale Bankkonten autorisiert.

Laut damaligem Ermittlungsstand handelte es sich um eine vorab erzeugte Aufzeichnung aus öffentlich verfügbarem Bild- und Tonmaterial. Weitere Zahlungsanweisungen folgten per Messenger. Die Quelle beschreibt damit nicht den Nachweis eines vollständig interaktiven KI‑Gesprächs.

Dieselbe Regierungsantwort nennt einen weiteren Vorfall aus Mai 2024 mit einer Zahlungsanweisung über knapp vier Millionen Hongkong‑Dollar nach einer gefälschten Videokonferenz. Beide Sachverhalte waren zum Veröffentlichungszeitpunkt noch Gegenstand von Ermittlungen. Wir geben sie als behördlich dokumentierte Fälle wieder, nicht als deutsche Bankerstattungsurteile. Zur schriftlichen Regierungsantwort ↗

Warum ein vermeintlicher Sicherheitsanruf so wirkungsvoll sein kann

Ein überzeugender Anruf kombiniert häufig drei Elemente: persönliche Informationen, einen plausiblen Anlass und Zeitdruck. Eine nachgeahmte Stimme kann dieses Muster verstärken. Sie ist aber nicht erforderlich, damit die Täuschung funktioniert. Ausgespähte Bankdaten können schon genügen, um den Eindruck eines echten Mitarbeiters zu erzeugen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beschreibt 2025 in einer Anklagemitteilung eine mutmaßliche Serie mit Phishing‑Zugangsdaten, gefälschter Rufnummernanzeige und der Einrichtung digitaler Debitkarten. Die Quelle belegt dieses Zusammenspiel; sie belegt keinen KI‑Einsatz in der Serie. Genau diese Grenze bleibt in unserer Darstellung erhalten.

Die praktische Lehre ist unabhängig von der eingesetzten Technik: Eine während des Anrufs verlangte Freigabe muss ihrem tatsächlichen Inhalt nach geprüft werden. Steht dort eine Zahlung oder eine Geräteregistrierung, wird daraus durch die mündliche Behauptung „Das ist nur eine Stornierung“ keine nachgewiesene Bankmaßnahme.

Die entscheidende Frage bleibt die Zustimmung zur Zahlung

Das Zahlungsdiensterecht unterscheidet nach Autorisierung. Hat der Kontoinhaber einer konkreten Zahlung zugestimmt? Oder hat ein Dritter die Zahlung ohne diese Zustimmung ausgelöst? Dass die Täuschung technisch aufwendig war, beantwortet diese Frage nicht.

Für eine nicht autorisierte Zahlung ist § 675u BGB der Ausgangspunkt. Nach C‑70/25 kann der bloße Vorwurf grober Fahrlässigkeit eine unverzügliche Erstattung grundsätzlich nicht blockieren. Eine spätere Haftung wegen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ist gesondert zu prüfen.

Bei einer selbst beauftragten Überweisung an einen Betrüger entsteht dagegen nicht allein durch den Einsatz von KI ein Anspruch nach § 675u BGB. Andere Anspruchsgrundlagen, Warnpflichten oder weitere Beteiligte können im Einzelfall zu prüfen sein. Dafür braucht es den konkreten Ablauf und keine allgemeine Behauptung, KI mache jede Zahlung unwirksam.

Eine professionelle Täuschung kann zur Würdigung der Umstände gehören. Ob eine Pflichtverletzung besonders schwer wiegt, bleibt eine rechtliche Einzelfallfrage. Dokumentieren Sie deshalb den Anruf, die Nachrichten, die angezeigte Rufnummer und den Freigabetext möglichst genau. Die Nachweisregeln des § 675w BGB sind dabei ebenfalls relevant.

Ein unabhängiger Rückruf ist belastbarer als ein Stimmenvergleich

  1. Das Gespräch beenden. Lassen Sie die behauptete Dringlichkeit nicht über den Zahlungsweg entscheiden.
  2. Selbst einen bekannten Kontakt wählen. Nutzen Sie die gespeicherte Nummer, eine Bankkarte oder die offizielle Anwendung. Keine vom Anrufer mitgeteilte Rückrufnummer.
  3. Den Auftrag unabhängig bestätigen. Bei Angehörigen oder Unternehmen kann ein zweiter, zuvor festgelegter Kontaktweg helfen.
  4. Freigaben lesen. Betrag, Empfänger und Art des Vorgangs auf dem verwendeten Gerät prüfen.
  5. Im Schadensfall sofort melden. Bank informieren, Zugänge sperren und unbekannte Zahlungen konkret beanstanden.

Die Polizei nennt auch persönliche Rückfragen und vereinbarte Codewörter als Hilfen. Auffällige Stimmen oder fehlerhafte Lippenbewegungen können Hinweise sein; ihr Fehlen beweist keine Echtheit. Die redaktionelle Einordnung lautet deshalb: Verlassen Sie sich bei Zahlungsaufträgen auf einen unabhängig bestätigten Kontakt und einen festen Ablauf.

Die Sicherheitsbewertung stützt sich auf die benannten Behördenquellen; die rechtliche Einordnung auf die verlinkten Gesetze und die EuGH‑Entscheidung.

Quellen & redaktionelle Hinweise

  1. Polizeiliche Kriminalprävention: Deepfake‑Betrug ↗
  2. Regierung Hongkong: Schriftliche Antwort des Sicherheitsministers zu Deepfake‑Betrug, 26.06.2024 ↗
  3. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg: Anklage wegen mutmaßlicher Phishing‑Taten, 25.09.2025 ↗
  4. § 675j BGB – Gesetzestext ↗
  5. § 675u BGB – Gesetzestext ↗
  6. § 675v BGB – Gesetzestext ↗
  7. § 675w BGB – Gesetzestext ↗
  8. EuGH: Pressemitteilung 147/26, C‑70/25, 15.10.2026 (PDF) ↗

Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Ein Anwalt sieht sich Ihren Fall spätestens am nächsten Tag an. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Kanzlei beauftragen.

Erstattung kostenlos prüfen
Erstattung kostenlos prüfen