Betrug bei der Postbank: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Phishing, Telefonbetrug oder Kartenmissbrauch bei der Postbank? Wann die Postbank nach § 675u BGB erstatten muss, aktuelle Urteile und was Sie jetzt tun sollten.

Kurzantwort

Hat ein Betrüger Geld von Ihrem Konto bei der Postbank abgebucht, ohne dass Sie die Zahlung wollten, muss die Postbank den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Sie haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Seit dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 muss die Bank auch bei diesem Vorwurf zuerst erstatten.

Postbank im Überblick

Die Postbank ist eine Marke der Deutschen Bank und zählt zu den Banken mit den meisten Privatkunden in Deutschland. Bei großen Privatbanken nutzen Täter oft täuschend echte E‑Mails, SMS und Anrufe mit gefälschter Rufnummer. Entscheidend ist meist, was die Freigabe in der App genau angezeigt hat.

Freigabe von ZahlungenFreigabe per BestSign
Rechtsgrundlage der Erstattung§ 675u BGB, EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Art. 73 PSD2)
Ihre Haftung ohne grobe FahrlässigkeitHöchstens 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB)
Frist für die MeldungUnverzüglich, spätestens 13 Monate nach Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB)
SchlichtungFür private Banken ist in der Regel der Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken zuständig.

Typische Betrugsmaschen gegen Kunden der Postbank

Die Täter geben sich als Postbank aus und nutzen das Vertrauen in die Bank. Häufige Varianten sind:

  • E‑Mails und SMS zur angeblichen Sperrung des Kontos oder zur Datenaktualisierung
  • Anrufe angeblicher Postbank‑Mitarbeiter, die eine BestSign‑Freigabe verlangen
  • Einrichtung der Karte in einer fremden Wallet
  • Gefälschte Paket- oder Zahlungshinweise mit Link auf nachgebaute Postbank‑Seiten

In all diesen Fällen glaubt der Kunde, etwas Harmloses zu bestätigen. Die anschließenden Abbuchungen hat er nicht gewollt. Genau deshalb sind sie rechtlich in der Regel nicht autorisiert.

Muss die Postbank erstatten?

Ja, wenn die Zahlung nicht autorisiert war. Das Gesetz verteilt die Risiken klar:

  • Erstattungspflicht: Die Postbank muss nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags (§ 675u BGB).
  • Beweislast: Bestreiten Sie die Zahlung, muss die Bank beweisen, dass Sie sie autorisiert haben (§ 675w BGB; BGH, Urteil vom 05.03.2024, XI ZR 107/22).
  • Begrenzte Haftung: Ohne grobe Fahrlässigkeit haften Sie höchstens mit 50 Euro. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haften Sie in der Regel gar nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
  • Erst erstatten, dann streiten: Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung nicht mit dem bloßen Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern.

Grobe Fahrlässigkeit: Worauf es bei der Postbank ankommt

Die meisten Banken lehnen Erstattungen mit dem Hinweis ab, der Kunde habe Sicherheitsdaten preisgegeben. Ob das wirklich grob fahrlässig war, hängt vom Einzelfall ab. Zahlungen werden bei der Postbank so freigegeben: Freigabe per BestSign. Gerichte prüfen vor allem:

  • Was genau wurde bei der Freigabe angezeigt: ein konkreter Betrag und Empfänger oder nur ein unklarer Hinweis wie „Gerät registrieren“?
  • Wie professionell war die Täuschung: echte Rufnummer der Bank, echte Kundendaten, Zeitdruck?
  • Wurden Codes selbst am Telefon vorgelesen oder nur in der eigenen App bestätigt?
  • Hat die Bank verdächtige Vorgänge wie neue Geräte, Limiterhöhungen oder Auslandsüberweisungen ohne Rückfrage zugelassen?

Urteile, die für Kunden der Postbank wichtig sind

OLG Frankfurt am MainUrteil vom 27.05.2026Az. 23 U 71/25

Gegenbeispiel aus dem BestSign‑Verfahren: Ein Kunde hatte nach Phishing sechs Google‑Pay‑Zahlungen über 5.343 Euro selbst per BestSign freigegeben, ohne die angezeigten Zahlungsdaten zu prüfen. Das Gericht rechnete ihm die Freigaben zu.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, 23 U 71/25 · Ausführliche Besprechung →

EuGHUrteil vom 15.10.2026Az. C‑70/25

Die Bank muss eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich erstatten, auch wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Den Verlust kann sie erst danach zurückverlangen und muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen.

Quelle: EuGH, C‑70/25 · Ausführliche Besprechung →

BGHUrteil vom 05.03.2024Az. XI ZR 107/22

Die Bank trägt die Beweislast dafür, dass der Kunde eine bestrittene Zahlung autorisiert hat.

Quelle: BGH, XI ZR 107/22

Weitere Entscheidungen finden Sie in unserer Übersicht zur Rechtsprechung.

So holen Sie Ihr Geld von der Postbank zurück

  1. Sofort sperren: Zugang und Karten über die App, die Sperrhotline Ihrer Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116 sperren lassen.
  2. Schriftlich Erstattung verlangen: Jede nicht autorisierte Zahlung mit Datum und Betrag melden und die Erstattung nach § 675u BGB mit kurzer Frist verlangen.
  3. Strafanzeige erstatten und das Aktenzeichen notieren.
  4. Beweise sichern: SMS, E‑Mails, Anrufliste, Screenshots aus der App und Kontoauszüge.
  5. Ablehnung prüfen lassen: Lehnt die Postbank ab oder reagiert nicht, reichen Sie Ihren Fall bei uns ein. Die Ersteinschätzung erhalten Sie garantiert spätestens am nächsten Tag.

Formulierungshilfe für Ihre Meldung an die Bank

„Am [Datum] wurden von meinem Konto [IBAN] folgende Zahlungen ausgeführt, die ich nicht autorisiert habe: [Datum, Betrag, Empfänger]. Ich fordere Sie auf, diese Beträge gemäß § 675u BGB unverzüglich zu erstatten und meinem Konto wieder gutzuschreiben. Strafanzeige wurde erstattet (Aktenzeichen [Nummer]).“

Häufige Fragen

Muss die Postbank das Geld nach Phishing oder Betrug erstatten?

Grundsätzlich ja. Hat nicht Sie, sondern ein Betrüger die Zahlung ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Die Postbank muss sie dann nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung auch bei dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht einfach verweigern.

Die Postbank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Was nun?

Grobe Fahrlässigkeit muss die Bank beweisen. Gerichte prüfen jeden Einzelfall: Wer von professionellen Tätern mit gefälschter Rufnummer, echten Kundendaten und Zeitdruck getäuscht wurde, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Ein pauschales Ablehnungsschreiben ist deshalb oft angreifbar.

Wie melde ich den Betrug bei der Postbank?

Sperren Sie Zugang und Karten sofort über die App, die Sperrhotline Ihrer Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116. Melden Sie danach jede nicht autorisierte Zahlung schriftlich und verlangen Sie ausdrücklich die Erstattung nach § 675u BGB. Erstatten Sie außerdem Strafanzeige und sichern Sie alle Nachrichten und Screenshots.

Bis wann muss ich den Schaden melden?

Unverzüglich. Der Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie die nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB).

Was kostet die Durchsetzung?

Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und erfolgt spätestens am nächsten Tag. Im Erfolgsfall erhält die Partnerkanzlei 10 Prozent des erstatteten Betrags; bei 8.000 Euro Schaden bleiben Ihnen 7.200 Euro. Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts, weil die Teloro GmbH das Kostenrisiko trägt.

Redaktion Bankerstattung.de
Allgemeine Information auf Basis von Gesetzen und veröffentlichten Entscheidungen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bankerstattung.de steht in keiner Verbindung zu Postbank.

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