Betrug bei der Sparkasse: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Phishing, Telefonbetrug oder Kartenmissbrauch bei der Sparkasse? Wann die Sparkasse nach § 675u BGB erstatten muss, aktuelle Urteile und was Sie jetzt tun sollten.
Kurzantwort
Hat ein Betrüger Geld von Ihrem Konto bei der Sparkasse abgebucht, ohne dass Sie die Zahlung wollten, muss die Sparkasse den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Sie haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Seit dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 muss die Bank auch bei diesem Vorwurf zuerst erstatten.
Sparkasse im Überblick
Die Sparkassen sind öffentlich‑rechtliche Kreditinstitute mit regionalem Geschäftsgebiet und gehören zur Sparkassen-Finanzgruppe. Jede Sparkasse ist eine eigenständige Bank. Sparkassen‑Kunden sind wegen der großen Kundenzahl ein häufiges Ziel. Täter imitieren besonders oft das pushTAN‑Verfahren und die bekannten Servicenummern. Mehrere Oberlandesgerichte haben Sparkassen in solchen Fällen zur Erstattung verurteilt.
| Freigabe von Zahlungen | S‑pushTAN in der App, alternativ chipTAN mit TAN‑Generator |
|---|---|
| Rechtsgrundlage der Erstattung | § 675u BGB, EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Art. 73 PSD2) |
| Ihre Haftung ohne grobe Fahrlässigkeit | Höchstens 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB) |
| Frist für die Meldung | Unverzüglich, spätestens 13 Monate nach Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB) |
| Schlichtung | Für Sparkassen ist die Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe zuständig, je nach Institut beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder beim regionalen Sparkassenverband. |
Typische Betrugsmaschen gegen Kunden der Sparkasse
Die Täter geben sich als Sparkasse aus und nutzen das Vertrauen in die Bank. Häufige Varianten sind:
- SMS oder E‑Mail zur angeblich nötigen „Aktualisierung“ oder „Neuregistrierung“ des pushTAN‑Verfahrens
- Anrufe mit gefälschter Sparkassen‑Rufnummer, angeblich aus der „Sicherheitsabteilung“ oder vom „technischen Support“
- Aufforderung, eine Umstellung von chipTAN auf pushTAN zu bestätigen
- Freigabe „Karte registrieren“, mit der die Sparkassen‑Card in einer fremden Apple‑Pay- oder Google‑Pay‑Wallet landet
In all diesen Fällen glaubt der Kunde, etwas Harmloses zu bestätigen. Die anschließenden Abbuchungen hat er nicht gewollt. Genau deshalb sind sie rechtlich in der Regel nicht autorisiert.
Muss die Sparkasse erstatten?
Ja, wenn die Zahlung nicht autorisiert war. Das Gesetz verteilt die Risiken klar:
- Erstattungspflicht: Die Sparkasse muss nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags (§ 675u BGB).
- Beweislast: Bestreiten Sie die Zahlung, muss die Bank beweisen, dass Sie sie autorisiert haben (§ 675w BGB; BGH, Urteil vom 05.03.2024, XI ZR 107/22).
- Begrenzte Haftung: Ohne grobe Fahrlässigkeit haften Sie höchstens mit 50 Euro. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haften Sie in der Regel gar nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
- Erst erstatten, dann streiten: Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung nicht mit dem bloßen Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern.
Grobe Fahrlässigkeit: Worauf es bei der Sparkasse ankommt
Die meisten Banken lehnen Erstattungen mit dem Hinweis ab, der Kunde habe Sicherheitsdaten preisgegeben. Ob das wirklich grob fahrlässig war, hängt vom Einzelfall ab. Zahlungen werden bei der Sparkasse so freigegeben: S‑pushTAN in der App, alternativ chipTAN mit TAN‑Generator. Gerichte prüfen vor allem:
- Was genau wurde bei der Freigabe angezeigt: ein konkreter Betrag und Empfänger oder nur ein unklarer Hinweis wie „Gerät registrieren“?
- Wie professionell war die Täuschung: echte Rufnummer der Bank, echte Kundendaten, Zeitdruck?
- Wurden Codes selbst am Telefon vorgelesen oder nur in der eigenen App bestätigt?
- Hat die Bank verdächtige Vorgänge wie neue Geräte, Limiterhöhungen oder Auslandsüberweisungen ohne Rückfrage zugelassen?
Urteile, die für Kunden der Sparkasse wichtig sind
Eine Sparkasse musste nach einem Anruf mit gefälschter Sparkassen‑Rufnummer über 56.000 Euro erstatten. Der Aktivierungscode für das neue pushTAN‑Gerät war auf dem Gerät der Täter erschienen; grobe Fahrlässigkeit lag nicht vor.
Quelle: OLG Koblenz, 8 U 682/24 · Ausführliche Besprechung →
Eine Sparkasse musste über 42.000 Euro nach Apple‑Pay‑Betrug erstatten. Die Freigabe „Karte registrieren“ war zu unbestimmt; der Kunde konnte nicht erkennen, dass seine Karte auf einem fremden Gerät landet.
Quelle: OLG Karlsruhe, 17 U 113/23 · Ausführliche Besprechung →
Trotz grober Fahrlässigkeit des Kunden musste eine Sparkasse 20 Prozent des Schadens tragen, weil der Login ins Online‑Banking nur PIN und Passwort verlangte.
Quelle: OLG Dresden, 8 U 1482/24 · Ausführliche Besprechung →
Gegenbeispiel: Nachdem TANs aus dem chipTAN‑Verfahren am Telefon an einen angeblichen Sparkassen‑Mitarbeiter weitergegeben worden waren, scheiterte die Erstattung von knapp 39.500 Euro an grober Fahrlässigkeit.
Quelle: BGH, XI ZR 20/24 · Ausführliche Besprechung →
Die Bank muss eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich erstatten, auch wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Den Verlust kann sie erst danach zurückverlangen und muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen.
Quelle: EuGH, C‑70/25 · Ausführliche Besprechung →
Weitere Entscheidungen finden Sie in unserer Übersicht zur Rechtsprechung.
So holen Sie Ihr Geld von der Sparkasse zurück
- Sofort sperren: Zugang und Karten über die App, die Sperrhotline Ihrer Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116 sperren lassen.
- Schriftlich Erstattung verlangen: Jede nicht autorisierte Zahlung mit Datum und Betrag melden und die Erstattung nach § 675u BGB mit kurzer Frist verlangen.
- Strafanzeige erstatten und das Aktenzeichen notieren.
- Beweise sichern: SMS, E‑Mails, Anrufliste, Screenshots aus der App und Kontoauszüge.
- Ablehnung prüfen lassen: Lehnt die Sparkasse ab oder reagiert nicht, reichen Sie Ihren Fall bei uns ein. Die Ersteinschätzung erhalten Sie garantiert spätestens am nächsten Tag.
Formulierungshilfe für Ihre Meldung an die Bank
„Am [Datum] wurden von meinem Konto [IBAN] folgende Zahlungen ausgeführt, die ich nicht autorisiert habe: [Datum, Betrag, Empfänger]. Ich fordere Sie auf, diese Beträge gemäß § 675u BGB unverzüglich zu erstatten und meinem Konto wieder gutzuschreiben. Strafanzeige wurde erstattet (Aktenzeichen [Nummer]).“
Häufige Fragen
Muss die Sparkasse das Geld nach Phishing oder Betrug erstatten?
Grundsätzlich ja. Hat nicht Sie, sondern ein Betrüger die Zahlung ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Die Sparkasse muss sie dann nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung auch bei dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht einfach verweigern.
Die Sparkasse wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Was nun?
Grobe Fahrlässigkeit muss die Bank beweisen. Gerichte prüfen jeden Einzelfall: Wer von professionellen Tätern mit gefälschter Rufnummer, echten Kundendaten und Zeitdruck getäuscht wurde, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Ein pauschales Ablehnungsschreiben ist deshalb oft angreifbar.
Ich habe eine pushTAN‑Registrierung bestätigt. Habe ich trotzdem Chancen?
Ja. Das OLG Koblenz hat im April 2026 eine Sparkasse zur Erstattung von über 56.000 Euro verurteilt, obwohl der Kunde nach einem Anruf eine TAN eingegeben hatte. Entscheidend war unter anderem, dass der Aktivierungscode auf dem Gerät der Täter angezeigt wurde. Es kommt auf die genauen Umstände an.
Wie melde ich den Betrug bei der Sparkasse?
Sperren Sie Zugang und Karten sofort über die App, die Sperrhotline Ihrer Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116. Melden Sie danach jede nicht autorisierte Zahlung schriftlich und verlangen Sie ausdrücklich die Erstattung nach § 675u BGB. Erstatten Sie außerdem Strafanzeige und sichern Sie alle Nachrichten und Screenshots.
Bis wann muss ich den Schaden melden?
Unverzüglich. Der Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie die nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB).
Was kostet die Durchsetzung?
Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und erfolgt spätestens am nächsten Tag. Im Erfolgsfall erhält die Partnerkanzlei 10 Prozent des erstatteten Betrags; bei 8.000 Euro Schaden bleiben Ihnen 7.200 Euro. Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts, weil die Teloro GmbH das Kostenrisiko trägt.
