Überweisungsbetrug 2025 nach Bundesland
Nordrhein‑Westfalen
1.873erfasste Fälle- Davon Versuche
- 1.085
- Vollendete Fälle
- 788
- Datenjahr
- 2025
Absolute Fallzahlen. Daraus folgt kein persönliches Risiko und keine Rangliste nach Einwohnerzahl.
Eine gesonderte, vergleichbare Phishing‑Schadenssumme wird für dieses Land hier nicht ausgewiesen.
Ein belegtes Beispiel: Niedersachsen
Das niedersächsische Innenministerium nennt für Angriffe gegen das Onlinebanking 2025 insgesamt 2.257 Fälle und einen Schaden von 13,5 Millionen Euro. Für 2024 wird dort ein Schadensvolumen von 11,5 Millionen Euro genannt. Zur Landesquelle ↗
Diese Landesauswertung hat eine andere Abgrenzung als der PKS‑Schlüssel der Karte. Die 2.257 Fälle dürfen deshalb nicht an die Stelle der 684 niedersächsischen Überweisungsbetrugsfälle in der Karte gesetzt werden. Auch ist der Schaden nicht den 684 Kartenfällen zuzurechnen. Eine Teilung von 13,5 Millionen Euro durch 684 würde einen irreführenden Durchschnitt erzeugen.
Für die übrigen Länder weist diese Fassung keine vergleichbar abgegrenzten Phishing-Schadenssummen aus. Das ist eine Datenlücke in dieser Veröffentlichung, kein Nullwert. Wir verteilen den Deutschlandschaden nicht nach Einwohnern oder Anteilen an den Fallzahlen.
Die Datentabelle hinter der Karte
Die Tabelle ist auch ohne JavaScript vollständig lesbar. „Vollendet“ berechnen wir als erfasste Fälle abzüglich Versuche. Die Summe aller Länder entspricht dem Bundeswert der ausgewerteten PKS‑Tabelle.
| Bundesland | Fälle insgesamt | Davon Versuche | Vollendet |
|---|---|---|---|
| Baden- | 1.663 | 1.197 | 466 |
| Bayern | 1.384 | 996 | 388 |
| Berlin | 1.616 | 504 | 1.112 |
| Brandenburg | 168 | 73 | 95 |
| Bremen | 123 | 64 | 59 |
| Hamburg | 290 | 91 | 199 |
| Hessen | 999 | 494 | 505 |
| Mecklenburg- | 139 | 54 | 85 |
| Niedersachsen | 684 | 401 | 283 |
| Nordrhein- | 1.873 | 1.085 | 788 |
| Rheinland- | 383 | 275 | 108 |
| Saarland | 56 | 30 | 26 |
| Sachsen | 768 | 400 | 368 |
| Sachsen- | 228 | 130 | 98 |
| Schleswig- | 238 | 157 | 81 |
| Thüringen | 336 | 179 | 157 |
| Deutschland | 10.948 | 6.130 | 4.818 |
Was die Karte trägt – und wo ihre Grenze liegt
Einheitlicher Vergleich: Alle 16 Werte stammen aus derselben BKA‑Tabelle, demselben Berichtsjahr und demselben Straftatenschlüssel. Wir vergleichen keine Polizeibezirke mit ganzen Ländern und mischen keine Kalenderjahre.
Keine Risikokarte: Die Farbe zeigt absolute Fallzahlen. Größere Bevölkerungen, unterschiedliche Fallbearbeitung und Erfassungsbesonderheiten können das Bild beeinflussen. Für ein Bevölkerungsrisiko wären geeignete Bezugsgrößen und zusätzliche methodische Prüfungen nötig.
Begrenztes Hellfeld: Die PKS bildet polizeilich bekannt gewordene und entsprechend erfasste Fälle ab. Nicht angezeigte Taten fehlen. Auslandstaten unterliegen einer gesonderten Erfassung. Der Wohnort eines Opfers ist nicht automatisch der für die Statistik maßgebliche Tatort.
Erfassung ist nicht Tatzeit: Ein PKS‑Berichtsjahr ist nicht mit einer Liste ausschließlich in diesem Jahr begangener Taten gleichzusetzen. Maßgeblich sind die jeweiligen Erfassungsregeln. Die Originaltabelle und die BKA-Interpretationshilfen bleiben deshalb Bestandteil der Quellen.
Die nationale Schadenssumme im Bankbetrug‑Report stammt dagegen aus Zahlungsverkehrsdaten der Bundesbank. Sie wird hier nicht auf einzelne Länder heruntergerechnet.
Quellen & redaktionelle Hinweise
- BKA: PKS 2025, Länder‑Falltabellen und Interpretationshilfen ↗
- BKA: PKS 2025, T01 Länder, V1.1 vom 25.03.2026 (XLSX) ↗
- Innenministerium Niedersachsen: Cyberkriminalität 2025, Onlinebanking‑Fälle und Schäden ↗
Datenquelle: Bundeskriminalamt, PKS 2025, T01 Länder, Schlüssel 518300, Version 1.1 vom 25.03.2026. Eigene Auswahl und Darstellung; Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Kartengeometrie: deutschlandGeoJSON, vereinfachte Bundeslandgrenzen, Public Domain laut Projektlizenz. Keine externe Kartenverbindung beim Aufruf.
Quellenabruf und redaktioneller Stand: 27.10.2026. Gesetzliche Regeln und Entscheidungen werden hier allgemein erläutert. Die anwaltliche Prüfung eines konkreten Falls erfolgt gesondert durch die Partnerkanzlei.
