| Gericht | Oberlandesgericht Karlsruhe |
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| Aktenzeichen | 17 U 113/23 |
| Ergebnis | Stärkt Kunden |
Das Urteil in Kürze
Täter ließen die Debitkarte eines Sparkassen‑Kunden in Apple Pay auf ihrem eigenen Gerät freischalten. Weil die Freigabe „Karte registrieren“ nicht erkennen ließ, dass die Karte auf einem fremden Gerät landet, waren die anschließenden Zahlungen nicht autorisiert.
Sachverhalt
Unbekannte erlangten die Online-Banking-Zugangsdaten eines Sparkassen‑Kunden und starteten die Digitalisierung seiner Debitkarte für Apple Pay auf ihrem eigenen Gerät. In der pushTAN‑App des Kunden erschien ein Auftrag mit dem Titel „Karte registrieren“, den er während eines Termins in der Annahme bestätigte, es handle sich um eine routinemäßige Freigabe. Danach wurden mit der Karte über Apple Pay mehr als 42.000 Euro ausgegeben.
Die Sparkasse verweigerte die Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit. Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage weitgehend statt, die Sparkasse ging in Berufung.
Die Entscheidung
Das OLG Karlsruhe wies die Berufung der Sparkasse zurück. Sie muss die abgebuchten Beträge erstatten.
Begründung
- Keine wirksame Autorisierung: Das Verfahren zur Kartendigitalisierung genügte nicht den Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung.
- Unbestimmte Freigabe: Die Bezeichnung „Karte registrieren“ ließ nicht erkennen, dass die Karte auf einem fremden Gerät hinterlegt wird.
- Missbrauchsrisiko bei der Bank: Die Bank stellte technisch nicht sicher, dass die Karte nur auf dem Gerät des Kunden landet.
- Grobe Fahrlässigkeit verneint bzw. offengelassen: Schon die Sicherheitsarchitektur der Bank wies Mängel auf.
Was das Urteil für Betroffene bedeutet
- Bei Wallet‑Betrug über Apple Pay oder Google Pay kommt es entscheidend auf den Freigabetext in der App an. Sichern Sie Screenshots aus dem Verlauf.
- Die Bestätigung einer Kartenregistrierung ersetzt nicht die Autorisierung der späteren Zahlungen.
Einordnung
Das Urteil ist die bislang wichtigste obergerichtliche Entscheidung zum Wallet‑Betrug. Mehr zu Kartenbetrug lesen Sie im Ratgeber zu Kartenbetrug und Apple Pay.
Häufige Fragen
Was hat das OLG Karlsruhe zu Apple Pay entschieden?
Eine Sparkasse muss über 42.000 Euro erstatten, weil die Freigabe „Karte registrieren“ zu unbestimmt war und die Zahlungen deshalb nicht wirksam autorisiert waren.
Ich habe eine Kartenregistrierung bestätigt. Habe ich Chancen?
Ja, nach diesem Urteil gute. Entscheidend ist, was die App genau angezeigt hat und ob erkennbar war, dass die Karte auf einem fremden Gerät landet.
