Das Wichtigste in Kürze
- Erst sperren, dann alles andere: Online‑Banking und Karten über die Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116 sperren lassen.
- Für Zahlungen nach Ihrer Sperrmeldung haften Sie nicht (§ 675v Abs. 5 BGB).
- Ist Geld weg, muss die Bank nicht autorisierte Zahlungen erstatten. Verlangen Sie das schriftlich.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
| Was ist passiert? | Risiko | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Nur auf den Link geklickt, nichts eingegeben | Gering | Seite schließen, Nachricht löschen, Umsätze im Blick behalten |
| Datei oder App installiert, etwa eine Fernwartungs‑App | Hoch | Gerät vom Internet trennen, App entfernen, Bank informieren, Gerät prüfen lassen |
| Zugangsdaten oder Kartendaten eingegeben | Hoch | Online‑Banking und Karte sofort sperren lassen, Zugangsdaten ändern |
| TAN, Code oder Freigabe in der App bestätigt | Sehr hoch | Sofort sperren, Bank nach registrierten Geräten und Limitänderungen fragen |
| Geld ist bereits abgebucht | Schaden eingetreten | Sperren, Anzeige erstatten, Erstattung nach § 675u BGB schriftlich verlangen |
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Sperren: Rufen Sie Ihre Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116 an. Lassen Sie Online‑Banking, Karten und digitale Karten in Apple Pay oder Google Pay sperren. Notieren Sie Uhrzeit und Namen Ihres Gesprächspartners.
- Umsätze prüfen: Gehen Sie die Buchungen der letzten Tage durch. Achten Sie auch auf Limitänderungen und neu eingerichtete Geräte.
- Beweise sichern: Screenshots der Phishing‑Nachricht, der Link‑Adresse, der Anrufliste und aller Freigaben in der App. Nichts löschen.
- Strafanzeige erstatten: Online bei der Polizei Ihres Bundeslandes. Mehr dazu im Beitrag Strafanzeige bei Bankbetrug.
- Bank schriftlich informieren: Melden Sie jede nicht autorisierte Zahlung und verlangen Sie die Erstattung. Zum Musterbrief.
Kam der Link über einen QR‑Code statt per Nachricht, erklärt der Ratgeber zu Quishing die Schritte nach Scan, Dateneingabe und Freigabe.
Gerät und Zugänge absichern
- Fernwartungs‑Apps entfernen: Haben Täter Sie zur Installation einer App überredet, mit der sie Ihren Bildschirm sehen oder steuern können, entfernen Sie diese sofort. Im Zweifel setzen Sie das Gerät zurück.
- Passwörter ändern: Ändern Sie die Zugangsdaten zum Online‑Banking und zum E‑Mail‑Postfach, und zwar von einem anderen, sicheren Gerät aus.
- Geräte prüfen lassen: Fragen Sie Ihre Bank, welche Geräte für Freigaben registriert sind, und lassen Sie unbekannte entfernen.
- Vorsicht vor dem zweiten Anruf: Betrüger melden sich oft erneut, angeblich von der Bank, der Polizei oder einem Rückholdienst. Legen Sie auf und rufen Sie selbst zurück.
Bei einem fremden Fernzugriff folgen Sie der Anleitung für AnyDesk- und TeamViewer‑Betrug. Ist zusätzlich Ihre Mobilfunknummer betroffen, sind eigene Schritte beim Anbieter nötig: SIM‑Swapping erkennen und Zugänge sichern.
Wenn schon Geld weg ist
Haben Betrüger ohne Ihre Zustimmung Geld abgebucht, ist die Zahlung nicht autorisiert. Ihre Bank muss sie nach § 675u BGB unverzüglich erstatten. Sie haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Und selbst dann muss sie nach dem EuGH‑Urteil C‑70/25 zuerst erstatten.
Bewerten Sie Ihr eigenes Verhalten gegenüber der Bank nicht vorschnell als Fehler. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die von vielen Details abhängt. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur groben Fahrlässigkeit im Online‑Banking.
Lehnt die Bank ab oder reagiert nicht, prüft ein Anwalt Ihren Fall kostenlos, spätestens am nächsten Tag.
Häufige Fragen
Ich habe nur auf einen Phishing‑Link geklickt. Was jetzt?
Wenn Sie keine Daten eingegeben und nichts heruntergeladen haben, ist meist nichts passiert. Schließen Sie die Seite, löschen Sie die Nachricht und beobachten Sie Ihre Kontoumsätze. Haben Sie eine Datei oder App installiert, trennen Sie das Gerät vom Internet und lassen Sie es prüfen.
Ich habe meine Zugangsdaten auf einer Phishing‑Seite eingegeben. Was muss ich tun?
Lassen Sie sofort Ihr Online‑Banking sperren, über die Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116. Ändern Sie danach von einem sicheren Gerät aus Ihre Zugangsdaten und prüfen Sie, ob neue Geräte für Freigaben registriert wurden.
Ist schon Geld weg: Bekomme ich es zurück?
Wenn Betrüger ohne Ihre Zustimmung abgebucht haben, muss die Bank nach § 675u BGB erstatten. Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 darf sie das nicht einfach mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern. Melden Sie jede Abbuchung schriftlich und verlangen Sie die Erstattung.
Soll ich auf Anrufe reagieren, die mir nach dem Betrug Hilfe anbieten?
Nein. Täter melden sich oft ein zweites Mal, angeblich von der Bank, der Polizei oder einem Dienst, der Geld zurückholt. Legen Sie auf und rufen Sie Ihre Bank über die bekannte Nummer zurück.
