Bank verweigert die Erstattung nach Betrug: Was Sie jetzt tun können

Ihre Bank lehnt die Erstattung nach Phishing oder Kontobetrug ab? Typische Ablehnungsgründe, Ihre Gegenargumente und sieben Schritte bis zur Schlichtung oder Klage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ablehnung ist oft nicht das letzte Wort. Bei nicht autorisierten Zahlungen muss die Bank erstatten und die Autorisierung beweisen.
  • Der häufigste Ablehnungsgrund, grobe Fahrlässigkeit, berechtigt nach dem EuGH‑Urteil C‑70/25 nicht zur sofortigen Verweigerung.
  • Reagieren Sie schriftlich, fordern Sie Unterlagen an und setzen Sie eine Frist. Danach folgen Schlichtung oder anwaltliche Durchsetzung.

Typische Ablehnungsgründe und Ihre Antwort

Ablehnungsschreiben ähneln sich. Die meisten stützen sich auf eines der folgenden Argumente. Die rechte Spalte zeigt, was Sie dem entgegenhalten können.

Die Bank schreibtWas dahinterstecktIhre Antwort
„Die Zahlung wurde mit Ihrer TAN freigegeben.“Die Bank stützt sich auf die technische Aufzeichnung.Die Aufzeichnung allein beweist nicht, dass Sie die Zahlung wollten (§ 675w BGB). Die Beweislast liegt bei der Bank.
„Sie haben grob fahrlässig gehandelt.“Die Bank will den Schaden auf Sie abwälzen.Nach EuGH C‑70/25 muss die Bank trotzdem zuerst erstatten und die grobe Fahrlässigkeit beweisen.
„Sie haben Ihre Zugangsdaten weitergegeben.“Pauschale Behauptung ohne Beleg.Fordern Sie die Belege an. Ob eine Weitergabe vorlag und grob fahrlässig war, ist eine Frage des Einzelfalls.
„Sie haben die Zahlung selbst ausgeführt.“Die Bank hält die Zahlung für autorisiert.Prüfen Sie, ob Sie die konkrete Zahlung wollten. Wer eine „Stornierung“ bestätigen sollte, wollte keine Überweisung an Betrüger.
„Die Meldung erfolgte zu spät.“Bezug auf Anzeigepflichten.Die Ausschlussfrist beträgt 13 Monate ab Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB). Eine Meldung nach wenigen Tagen ist in aller Regel rechtzeitig.

Sieben Schritte nach der Ablehnung

  1. Ablehnung schriftlich geben lassen: Haben Sie nur eine mündliche Absage am Telefon erhalten, verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
  2. Schriftlich widersprechen: Bestreiten Sie die Autorisierung, verlangen Sie die Erstattung nach § 675u BGB und setzen Sie eine kurze Frist, etwa sieben Tage. Verweisen Sie auf das EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25). Eine Vorlage finden Sie in unserem Musterbrief.
  3. Unterlagen anfordern: Verlangen Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten, etwa Protokolle zu Logins, Geräteregistrierungen und Freigaben rund um den Vorfall. So sehen Sie, worauf die Bank ihre Ablehnung stützt.
  4. Beweise sichern: Bewahren Sie SMS, E‑Mails, Anruflisten, Screenshots aus der App und die Strafanzeige auf. Schreiben Sie den Ablauf mit Uhrzeiten auf, solange er Ihnen frisch in Erinnerung ist.
  5. Beschwerde im Haus: Viele Banken haben ein eigenes Beschwerdemanagement. Ein formaler Widerspruch dorthin ist oft Voraussetzung für die Schlichtung.
  6. Schlichtungsstelle anrufen: Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  7. Anwaltlich durchsetzen: Bei höheren Beträgen oder wenn die Bank hart bleibt, ist anwaltliche Unterstützung meist der schnellere Weg. Die Ersteinschätzung bei uns macht ein Anwalt, kostenlos und spätestens am nächsten Tag.
Wichtig: Unterschreiben Sie keine Vergleiche oder Verzichtserklärungen der Bank, bevor Sie Ihre Rechte geprüft haben. Und geben Sie gegenüber der Bank keine schriftlichen Einschätzungen zu eigenem Verschulden ab.

Schlichtung: kostenlos und oft unterschätzt

Jede Bank muss angeben, welche Schlichtungsstelle für sie zuständig ist. Für private Banken ist es meist der Ombudsmann der privaten Banken, für Sparkassen die Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe, für Volks- und Raiffeisenbanken der Ombudsmann beim BVR. Ist keine Verbandsstelle zuständig, hilft die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.

Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend, wenn der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht übersteigt. Für Sie ist er nicht bindend: Lehnen Sie ihn ab, bleibt der Weg zum Gericht offen. Bei anderen Schlichtungsstellen gelten eigene Verfahrensordnungen.

Die Schlichtung kostet Sie nichts, kann aber dauern. Bei hohen Beträgen oder wenn Sie schnell Klarheit brauchen, ist der anwaltliche Weg oft sinnvoller.

Fristen, die Sie kennen müssen

FristDauerGrundlage
Erstattung durch die BankUnverzüglich, spätestens bis Ende des folgenden Geschäftstags§ 675u BGB
Anzeige der nicht autorisierten ZahlungSpätestens 13 Monate nach Belastung§ 676b Abs. 2 BGB
Verjährung des ErstattungsanspruchsIn der Regel 3 Jahre ab Jahresende§§ 195, 199 BGB

Warten Sie trotzdem nicht. Je frischer der Fall, desto besser lassen sich Abläufe und Beweise rekonstruieren.

Häufige Fragen

Darf die Bank die Erstattung nach Betrug einfach ablehnen?

Nicht ohne Weiteres. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank nach § 675u BGB unverzüglich erstatten. Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) darf sie die Erstattung nicht allein mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern. Einzige Ausnahme ist ein begründeter Betrugsverdacht gegen den Kunden, den sie der Behörde melden muss.

Was schreibe ich, wenn die Bank die Erstattung ablehnt?

Widersprechen Sie schriftlich, bestreiten Sie die Autorisierung, verlangen Sie die Erstattung nach § 675u BGB mit kurzer Frist und weisen Sie auf das EuGH‑Urteil C‑70/25 hin. Fordern Sie außerdem die Unterlagen an, mit denen die Bank die Autorisierung belegen will.

Hilft eine Beschwerde bei der BaFin?

Nur begrenzt. Die BaFin geht Beschwerden nach und kann bei Missständen aufsichtlich einschreiten, entscheidet aber keine zivilrechtlichen Einzelfälle und kann die Bank nicht zur Zahlung verurteilen. Für Ihr Geld sind Schlichtungsstelle oder Gericht der richtige Weg.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?

Die nicht autorisierte Zahlung müssen Sie spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Der Erstattungsanspruch verjährt danach in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).

Lohnt sich ein Anwalt, wenn die Bank ablehnt?

Oft ja, vor allem bei höheren Beträgen und wenn die Bank grobe Fahrlässigkeit behauptet. Ob dieser Vorwurf trägt, ist eine Rechtsfrage, die von den Details abhängt. Bei Bankerstattung.de ist die anwaltliche Ersteinschätzung kostenlos; im Erfolgsfall erhält die Partnerkanzlei 10 Prozent.

Quellen

  1. EuGH, Pressemitteilung Nr. 147/26 zum Urteil C‑70/25
  2. § 675u BGB
  3. § 675w BGB
  4. § 676b BGB
  5. § 199 BGB
  6. Art. 15 DSGVO
  7. Ombudsmann der privaten Banken: Verfahrensordnung
Redaktion Bankerstattung.de
Wir erklären Betroffenen von Bankbetrug ihre Rechte auf Basis von Gesetzestexten und veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Prüfung Ihres Falls übernimmt unsere Partnerkanzlei.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Ein Anwalt sieht sich Ihren Fall spätestens am nächsten Tag an. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Kanzlei beauftragen.

Erstattung kostenlos prüfen
Erstattung kostenlos prüfen