Das Wichtigste in Kürze
- Lehnt Ihre Bank die Erstattung ab, können Sie kostenlos eine Schlichtungsstelle anrufen.
- Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Spruch für die Bank bis 10.000 Euro bindend, für Sie nicht.
- Die Schlichtung hemmt die Verjährung. Den Weg zum Gericht verlieren Sie nicht.
- Bei hohen Beträgen oder Eile ist anwaltliche Durchsetzung oft der schnellere Weg.
Welche Stelle zuständig ist
| Ihre Bank | Zuständige Stelle (in der Regel) |
|---|---|
| Private Banken, z. B. Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, Targobank | Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken |
| Sparkassen | Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe, je nach Sparkasse beim DSGV oder beim regionalen Verband |
| Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda- und PSD Banken | Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe beim BVR |
| Banken ohne Verbandsstelle | Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank |
Verbindlich ist die Angabe in den Geschäftsbedingungen oder im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank. Für Banken mit Sitz im EU‑Ausland hilft das Netzwerk FIN‑NET bei der Suche nach der zuständigen Stelle.
So läuft das Verfahren
- Vorher bei der Bank beschweren: Die Schlichtungsstelle erwartet in der Regel, dass Sie die Bank zuvor erfolglos zur Erstattung aufgefordert haben. Vorlagen dafür finden Sie hier.
- Antrag stellen: Schriftlich oder online, mit kurzer Schilderung, Ihrer Forderung und Kopien der wichtigsten Unterlagen: Kontoauszüge, Ihre Meldung, die Ablehnung der Bank, Strafanzeige.
- Stellungnahme der Bank: Die Schlichtungsstelle leitet Ihren Antrag an die Bank weiter. Sie können zur Antwort der Bank Stellung nehmen.
- Schlichtungsspruch: Die Schlichtungsstelle bewertet den Fall in der Regel nach Aktenlage und macht einen Vorschlag oder fällt einen Spruch.
Tipp: Verweisen Sie im Antrag auf das EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25), wenn die Bank mit grober Fahrlässigkeit argumentiert.
Wann der Spruch bindet
Beim Ombudsmann der privaten Banken gilt: Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist der Schlichtungsspruch für die Bank verbindlich, für Sie nicht. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie trotzdem klagen. Über 10.000 Euro bindet der Spruch keine Seite; beide können ihn innerhalb von sechs Wochen annehmen.
Andere Schlichtungsstellen haben eigene Verfahrensordnungen. Lesen Sie dort nach, ob und bis zu welchem Betrag ein Spruch die Bank bindet.
Schlichtung oder Anwalt?
| Schlichtung | Anwalt über Bankerstattung.de | |
|---|---|---|
| Kosten für Sie | Kostenlos | Ersteinschätzung kostenlos, 10 % nur im Erfolgsfall, 0 € bei Misserfolg |
| Wer schreibt? | Sie selbst | Die Partnerkanzlei |
| Bindung der Bank | Je nach Stelle, beim Ombudsmann der privaten Banken bis 10.000 € | Bei Bedarf Durchsetzung vor Gericht |
| Tempo | Abhängig von Stelle und Auslastung | Forderungsschreiben am Tag nach der Mandatierung |
Beide Wege schließen sich nicht aus. Wenn Sie es zunächst selbst versuchen möchten, ist die Schlichtung ein guter, kostenloser Schritt. Wenn es um viel Geld geht oder Sie die Auseinandersetzung nicht selbst führen möchten, lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen.
Häufige Fragen
Was kostet die Schlichtung beim Ombudsmann?
Für Verbraucher ist das Verfahren beim Ombudsmann der privaten Banken grundsätzlich kostenlos. Auch andere Verbraucherschlichtungsstellen der Banken verlangen von Privatkunden in der Regel keine Gebühren. Eigene Kosten, etwa für einen Anwalt, tragen Sie selbst.
Ist der Schlichtungsspruch für die Bank verbindlich?
Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend, wenn der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht übersteigt. Für Sie als Kunde ist er nicht bindend. Bei höheren Beträgen können beide Seiten den Spruch innerhalb von sechs Wochen annehmen.
Welche Schlichtungsstelle ist für meine Bank zuständig?
Das muss Ihre Bank in ihren Geschäftsbedingungen angeben. Für private Banken ist es meist der Ombudsmann der privaten Banken, für Sparkassen die Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe, für Volks- und Raiffeisenbanken der Ombudsmann beim BVR. Auffangstelle ist die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.
Verjährt mein Anspruch während der Schlichtung?
Nein. Ein Antrag bei einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Wann ist ein Anwalt besser als die Schlichtung?
Bei hohen Beträgen, wenn es schnell gehen soll oder wenn der Fall von Zeugenaussagen und technischen Details abhängt. Schlichtungsstellen entscheiden in der Regel nach Aktenlage, und ihr Spruch bindet die Bank nur bis zu bestimmten Beträgen.
