| Gericht | Landgericht Hannover |
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| Aktenzeichen | 4 O 62/24 |
| Ergebnis | Stärkt Kunden |
Das Urteil in Kürze
Ein Volksbank‑Kunde erhielt eine SMS zur angeblich nötigen Erneuerung der Sicherheits‑App. Kurz darauf wurden zwei digitale Girocards aktiviert und rund 17.000 Euro abgebucht. Die Bank konnte grobe Fahrlässigkeit nicht beweisen und muss erstatten.
Sachverhalt
Der Kläger führte zwei Konten bei einer Volksbank und gab Überweisungen über die App VR SecureGo plus frei. Er erhielt eine SMS, die scheinbar von seiner Bank stammte: Die Sicherheits‑App laufe ab und müsse über einen Link erneuert werden. Kurz darauf wurden zwei digitale Girocards aktiviert, über die rund 17.000 Euro abgebucht wurden.
Der Kläger gab an, die Zahlungen nicht autorisiert, den Link nicht geöffnet und keine Zugangsdaten auf einer gefälschten Seite eingegeben zu haben. Die Bank warf ihm vor, Zugangsdaten preisgegeben und die Kartenaktivierung per TAN freigegeben zu haben.
Die Entscheidung
Das Landgericht Hannover verurteilte die Volksbank zur Erstattung von rund 17.000 Euro.
Begründung
- Beweislast bei der Bank: Die Bank konnte nicht beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
- Strenger Maßstab: Der Kunde haftet nur, wenn er seine Pflichten in objektiv schwerer und subjektiv unentschuldbarer Weise verletzt hat. Das war nicht festzustellen.
Was das Urteil für Betroffene bedeutet
- Behauptungen der Bank genügen nicht. Sie muss konkret beweisen, dass und wie der Kunde Daten preisgegeben hat.
- Bei Maschen rund um VR SecureGo plus und digitale Girocards bestehen gute Chancen. Mehr dazu auf unserer Seite zu Betrug bei der Volksbank.
- Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist, geht aus den Berichten nicht hervor.
Einordnung
Das Urteil passt zur Linie anderer kundenfreundlicher Entscheidungen wie OLG Koblenz und OLG Karlsruhe: Wo die Bank die Preisgabe von Daten nicht nachweisen kann, muss sie erstatten.
Häufige Fragen
Was hat das LG Hannover entschieden?
Eine Volksbank muss rund 17.000 Euro erstatten, die nach einer Phishing‑SMS zur Sicherheits‑App VR SecureGo plus über digitale Girocards abgebucht wurden. Die Bank konnte grobe Fahrlässigkeit nicht beweisen.
