AG Düsseldorf · Urteil vom 27. September 2018
12c C 145/18: Girokonto: Erstattung einer nicht autorisierten Belastung
Girokonto: Erstattung einer nicht autorisierten Belastung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
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Tenor des Gerichts
hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 27.09.2018 durch den Richter I für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 388,89 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 83,53 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gem. § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von € 388,89 aus § 675u S. 2 BGB i. V. m. dem geschlossenen Girovertrag zu.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Diese Entscheidung zitieren
AG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2018 – 12c C 145/18, ECLI:DE:AGD:2018:0927.12C.C145.18.00
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