OLG Düsseldorf · Urteil vom 6. November 2025

12 U 16/25: Insolvenz: Nicht autorisierte Zahlungen an Krankenkassen

Insolvenz: Nicht autorisierte Zahlungen an Krankenkassen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.03.2025 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 310/23) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.273,57 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 18.01.2024 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.273,57 € festgesetzt.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die zulässige Berufung des Klägers hat aus den mit den Parteien in der Senatssitzung erörterten Gründen Erfolg.

1. Die Beklagte ist gemäß § 675u Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, dem Kläger die im Auftrag der Schuldnerin an die E‑Krankenkasse (4.521,17 €) und die S- Krankenkasse (12.752,40 €) geleisteten Beträge iHv zusammen 17.273,57 € zu erstatten.

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675u BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Autorisierung / Beweislast · Verfahren / Nebenansprüche

Diese Entscheidung zitieren

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2025 – 12 U 16/25, ECLI:DE:OLGD:2025:1106.12U16.25.00

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