EuGH · Urteil vom 11. November 2020
C‑287/19: DenizBank: Kontaktloses Bezahlen und Haftungsausnahmen
Die NFC‑Funktion einer personalisierten Bankkarte und Ausnahmen für Kleinbetragszahlungsinstrumente werden unionsrechtlich eingeordnet. Die Bank kann sich nicht allein durch eine pauschale Behauptung auf eine technisch unmögliche Sperrung berufen.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Karten / Wallets · Kundenhaftung / Sicherheit
Diese Entscheidung zitieren
EuGH, Urteil vom 11.11.2020 – C‑287/19, ECLI:EU:C:2020:897
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