EuGH · Urteil vom 11. April 2019

C‑295/18: Mediterranean Shipping: Nicht genehmigte Lastschriften

Der Gerichtshof behandelt den Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie bei Lastschriften, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen einem Zahlungsvorgang und dessen Autorisierung.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Autorisierung / Beweislast

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EuGH, Urteil vom 11.04.2019 – C‑295/18

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