EuGH · Urteil vom 16. März 2023
C‑351/21: Beobank: Informationen zur Identifizierung des Zahlungsempfängers
Die Bank muss Informationen bereitstellen, anhand derer der Zahler den Zahlungsempfänger identifizieren kann. Der Gerichtshof befasst sich außerdem mit dem Verhältnis dieser Informationspflicht zu den Regeln über nicht autorisierte Zahlungen.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Empfänger / Rückabwicklung · Autorisierung / Beweislast
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EuGH, Urteil vom 16.03.2023 – C‑351/21
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