EuGH · Urteil vom 25. Januar 2017
C‑375/15: BAWAG: Informationen im elektronischen Bankpostfach
Der Gerichtshof erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein elektronisches Bankpostfach ein dauerhafter Datenträger sein kann und wann Informationen als mitgeteilt gelten. Relevant als Grundlage für die Information des Zahlungsdienstnutzers; kein allgemeines Urteil über Phishing‑Haftung.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Fristen / Meldung
Diese Entscheidung zitieren
EuGH, Urteil vom 25.01.2017 – C‑375/15, ECLI:EU:C:2017:38
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