EuGH · Urteil vom 1. August 2025

C‑665/23: Veracash: Unverzügliche Anzeige neben der 13‑Monats‑Frist

Die 13‑Monats‑Frist erlaubt kein beliebiges Zuwarten nach Kenntnis. Bei missbräuchlicher Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments hängt die Verlusthaftung wegen verspäteter Anzeige insbesondere von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dem Zusammenhang mit den Verlusten ab.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Fristen / Meldung · Karten / Wallets

Diese Entscheidung zitieren

EuGH, Urteil vom 01.08.2025 – C‑665/23, ECLI:EU:C:2025:598

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