EuGH · Urteil vom 1. August 2025
C‑665/23: Veracash: Unverzügliche Anzeige neben der 13‑Monats‑Frist
Die 13‑Monats‑Frist erlaubt kein beliebiges Zuwarten nach Kenntnis. Bei missbräuchlicher Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments hängt die Verlusthaftung wegen verspäteter Anzeige insbesondere von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dem Zusammenhang mit den Verlusten ab.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗
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Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Fristen / Meldung · Karten / Wallets
Diese Entscheidung zitieren
EuGH, Urteil vom 01.08.2025 – C‑665/23, ECLI:EU:C:2025:598
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