LG Bonn · Urteil vom 10. Oktober 2025
2 O 53/25: Zwei Konten: Streit um Zahlungsabgänge von insgesamt 37.500 Euro
Zwei Konten: Streit um Zahlungsabgänge von insgesamt 37.500 Euro. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 67 %, der Kläger zu 2) zu 6 % und der Kläger zu 3) zu 27 %. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Parteien streiten um Ansprüche wegen Zahlungsabgängen von den Konten der Kläger in Höhe von insgesamt 37.500,00 EUR.
Zu Beginn des insgesamt 31‑minütigen Gespräches gab der Kläger zunächst durch Fingerabdruck die Kundenauthentifizierung frei. Im Anschluss ließ er sich durch den Anrufer durch den Prozess leiten, nach den Aussagen des Anrufers sollten alte und neue Überweisungslimits bestätigen werden. Insgesamt erteilte er nach eigener Erinnerung mindestens vier Bestätigungen erteilt. Hierbei ist zwischen den Parteien streitig, was dem Kläger zu 1) genau angezeigt wurde. Der Kläger zu 1) schaute sich lediglich die erste Freigabe genauer an. Danach konzentrierte er sich wieder auf den Verkehr. Nach den Freigaben sagte der Anrufer, dass nun alles erledigt sei und die Konten allesamt aktualisiert seien. Das Telefonat wurde beendet.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 107/24 · 22.07.2025
TANs am Folgetag am Telefon weitergegeben: grobe Fahrlässigkeit bejaht
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG Bonn, Urteil vom 10.10.2025 – 2 O 53/25, ECLI:DE:LGBN:2025:1010.2O53.25.00
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