LG Bonn · Urteil vom 31. März 2015
3 O 387/14: Trojaner beim Online‑Banking: Rücküberweisung nach vorgetäuschter Fehlbuchung
Trojaner beim Online‑Banking: Rücküberweisung nach vorgetäuschter Fehlbuchung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Wiedergutschrift eines Betrages in Höhe von 9.412,63 EUR nach einer von ihr im Online‑Banking durchgeführten Überweisung in Anspruch.
Die Klägerin behauptet, zum streitgegenständlichen Zeitpunkt habe sich auf ihrem Computer eine aktuelle Version einer Virenschutzsoftware und eine aktive Firewall befunden. Sie selber habe keine Zweifel an der Richtigkeit des Hinweises und daran gehabt, Empfängerin einer zu Unrecht erfolgten Gutschrift geworden zu sein, da nicht erkennbar gewesen sei, dass die Aufforderung nicht von der Beklagten stamme. Die Umsatzanzeige sei insofern mit der der Beklagten identisch gewesen, wobei weder Abweichungen noch Rechtschreibfehler vorgelegen hätten.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Diese Entscheidung zitieren
LG Bonn, Urteil vom 31.03.2015 – 3 O 387/14, ECLI:DE:LGBN:2015:0331.3O387.14.00
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