LG Heidelberg · Urteil vom 13. Mai 2025

2 O 233/24: SecureGo plus: Aktivierungscode nach einem angeblichen Bankanruf

Gegenstand sind streitige Kontoverfügungen nach einem Anruf und der Weitergabe eines Aktivierungscodes. Für die Haftungsprüfung kommt es auf den konkreten Inhalt der Sicherheitsinformationen und den Ablauf der Registrierung an.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Diese Entscheidung zitieren

LG Heidelberg, Urteil vom 13.05.2025 – 2 O 233/24, ECLI:DE:LGHEIDE:2025:0513.2O233.24.00

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