LG Köln · Urteil vom 26. April 2022

21 O 499/21: Phishing: Aufrechnung mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch

Phishing: Aufrechnung mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Der Kläger unterhält bei der Beklagten das Girokonto mit der Nummer 00000 und nutzt hierfür das Onlinebanking‑System der Beklagten. Der Kläger nutzt für das Online‑Banking das pushTAN‑Verfahren. Hierbei erhält der Kunde die für einen Auftrag benötigte TAN über eine spezielle App auf seinem Smartphone oder Tablett. So kann der Kunde von einem einzigen Gerät aus sicher auf sein Online‑Banking zugreifen und die TAN anfordern.

Dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch nach § 675 u S. 2 BGB stehe ein Schadensersatzanspruch gem. § 675 v Abs. 3 BGB in gleicher Höhe entgegen, mit dem sie die Aufrechnung erklärt hat.

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675u BGB · § 675v BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Phishing / Telefonbetrug

Diese Entscheidung zitieren

LG Köln, Urteil vom 26.04.2022 – 21 O 499/21, ECLI:DE:LGK:2022:0426.21O499.21.00

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