LG Stade · Urteil vom 30. Juni 2023
6 O 267/22: Online‑Banking: Erstattung von 24.890 Euro
Das Gericht sprach die Wiedergutschrift von 24.890 Euro zu. Der veröffentlichte Entscheidungstext behandelt die Haftung nach dem konkreten Ablauf und die Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit. Die Summe ist ein Einzelfallergebnis.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung
Themen: Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit
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LG Stade, Urteil vom 30.06.2023 – 6 O 267/22
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