OLG Karlsruhe · Urteil vom 19. November 2024

17 U 127/22: SecureGo: Weitergabe eines Aktivierungscodes per E‑Mail

Die Entscheidung betrifft die Übermittlung eines per Brief erhaltenen Freischaltcodes per E‑Mail an einen vermeintlichen Bankmitarbeiter. Für die Kundenhaftung kommt es auf den konkreten Ablauf, Warnsignale und eine mögliche Mitverantwortung der Bank an. Wegen einer Unstimmigkeit in der Jahresangabe des amtlich ausgewiesenen ECLI wird dieser hier nicht übernommen.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2024 – 17 U 127/22

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