AG Bonn · Urteil vom 17. September 2024
116 C 151/24: Nachlasskonto: Weiter ausgeführter Dauerauftrag nach Kündigung
Nachlasskonto: Weiter ausgeführter Dauerauftrag nach Kündigung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
In dem Rechtsstreit pp hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 17.09.2024 für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 117,88 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Der Kläger bestreitet Kosten für eine Entrümpelung. Der Kläger ist der Ansicht, dass er zur Zahlung der Miete nicht verpflichtet gewesen sei, da der Nachlass dürftig sei. Er habe einen vorrangigen Anspruch auf Vergütung aus dem Nachlass.
Die Beklagte war von dem Kläger nicht autorisiert die Daueraufträge für die Monate Mai bis August 2023 an die Streitverkündete über einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.400,00 € vorzunehmen, da der Kläger die Daueraufträge mit Schreiben vom 30.03.2023, der Beklagten zugegangen am 03.04.2023, unstreitig gekündigt hat. Gemäß § 675p Abs. 3 BGB konnte der Kläger den Dauerauftrag auch kündigen.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675p BGB · § 675u BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Verfahren / Nebenansprüche
Diese Entscheidung zitieren
AG Bonn, Urteil vom 17.09.2024 – 116 C 151/24, ECLI:DE:AGBN:2024:0917.116C151.24.00
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