LG Bielefeld · Beschluss vom 25. September 2025
22 S 81/25: Phishing‑Schaden: Deckung durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz
Phishing‑Schaden: Deckung durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 4.860,10 € festzusetzen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten einen Anspruch aus einer Hausratversicherung mit Internetschutz geltend.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Phishing / Telefonbetrug · Verfahren / Nebenansprüche
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 96/11 · 24.04.2012
Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG Bielefeld, Beschluss vom 25.09.2025 – 22 S 81/25, ECLI:DE:LGBI:2025:0925.22S81.25.00
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