EuGH · Urteil vom 9. April 2014

C‑616/11: T‑Mobile Austria: Was als Zahlungsinstrument gilt

Auch vereinbarte Verfahren für papiergebundene und elektronische Überweisungsaufträge können Zahlungsinstrumente im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie sein. Die Entscheidung betrifft Begriffe und Entgelte; sie entscheidet keinen deutschen Phishing-Erstattungsfall.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

Diese Entscheidung zitieren

EuGH, Urteil vom 09.04.2014 – C‑616/11, ECLI:EU:C:2014:242

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