OLG Köln · Urteil vom 16. Mai 2019
12 U 258/17: Faxanweisungen: Unterschriftenfälschung und Autorisierung
Faxanweisungen: Unterschriftenfälschung und Autorisierung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Nachfolgende Revisionsentscheidung: BGH, Urteil vom 17.11.2020, XI ZR 294/19. Die Entscheidung der Vorinstanz ist zusammen mit dieser Revisionsentscheidung zu lesen. Verfahrensnachweis ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.07.2017 (Az. 10 O 299/16) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert für das Berufungsverfahrens wird auf 1.463.248,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Klägerin nimmt die Beklage wegen zweier von der Beklagten zu Lasten eines Kontos der Klägerin ausgeführter Überweisungsvorgänge auf Gutschrift des hälftigen Überweisungsgesamtbetrages in Anspruch.
Die Parteien stehen in bankmäßiger Geschäftsbeziehung. Die Klägerin unterhält bei der Beklagten ein (Haupt-) Girokonto mit der Nummer XXXXXXX00, für das als „Gehaltskonto“ ein Unterkonto -01 eingerichtet ist. Der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien liegen die „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ (kurz: ÜVB; Anl. K12, Bl. 50 ff. GA) zugrunde.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- LG Düsseldorf 6 O 72/17 · 26.10.2018
Geschäftlicher Zahlungsverkehr: Haftung für gefälschte Faxaufträge - LG Aachen 10 O 299/16 · 25.07.2017
Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung beim Geschäftskonto - EuGH C‑616/11 · 09.04.2014
T‑Mobile Austria: Was als Zahlungsinstrument gilt
In diesen Entscheidungen genannt
- BGH XI ZR 294/19 · 17.11.2020
Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung des Zahlers
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Köln, Urteil vom 16.05.2019 – 12 U 258/17, ECLI:DE:OLGK:2019:0516.12U258.17.00
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