AG München · Endurteil vom 8. Januar 2025
271 C 16677/24: Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen
Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Freistellung von unberechtigten Abbuchungen auf ihrer Kreditkarte wegen Internetbetruges.
Die Klägerin ist Kundin bei der Beklagten. Sie unterhält dort ein Girokonto mit der Kontonummer … und einer zugehörigen Mastercard mit der KD‑Nr. ….
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Karten / Wallets
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 107/22 · 05.03.2024
Die Bank muss die Autorisierung beweisen - OLG München 19 U 2204/22 · 22.09.2022
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
AG München, Endurteil vom 08.01.2025 – 271 C 16677/24
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