LG Aachen · Urteil vom 18. Januar 2018

1 O 138/16: Nachlasskonto: Zahlungen aufgrund einer Vollmacht

Nachlasskonto: Zahlungen aufgrund einer Vollmacht. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Die Beklagte wird verurteilt, 42.832,58 € auf das bei der Beklagten geführte Konto Nr.#### zu erstatten. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die Klägerin macht gegen die beklagte Bank, welche für eine Erbengemeinschaft, der die Klägerin angehört, ein Nachlasskonto führt, Rückzahlungsansprüche geltend.

Die Beklagte könne auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Klägerin sei ohnehin dazu verpflichtet gewesen, den von dem streitgegenständlichen Konto getätigten Überweisungen zuzustimmen weil diese nur dazu gedient hätten, ohnehin fällige Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen so dass den von der Klägern gegenüber der Beklagten erhobenen Ansprüche die „dolo‑agit“-Einrede entgegen stehe. Der Beklagten obliege es nicht zu beurteilen, welche Maßnahmen die Erbengemeinschaft im Rahmen des § 2038 Abs. 1 BGB zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses notwendig seien.

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675j BGB · § 675u BGB · § 675w BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Verfahren / Nebenansprüche

Diese Entscheidung zitieren

LG Aachen, Urteil vom 18.01.2018 – 1 O 138/16, ECLI:DE:LGAC:2018:0118.1O138.16.00

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