BGH · Urteil vom 24. April 2012

XI ZR 96/11: Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis

Der Kunde gab beim Login zehn TAN ein. Der BGH bejahte eine fahrlässige Pflichtverletzung und wies die Revision zurück. Wichtig: Der Zahlungsfall stammt aus der Zeit vor dem heutigen Zahlungsdiensterecht; einfache Fahrlässigkeit aus diesem Urteil darf nicht als heutiger Haftungsmaßstab übernommen werden.

Originalquelle und Nachweis

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

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BGH, Urteil vom 24.04.2012 – XI ZR 96/11

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