LG Bonn · Urteil vom 1. März 2017
2 O 241/16: Geschäftskonto: Verfügungen durch einen vermeintlichen Geschäftsführer
Geschäftskonto: Verfügungen durch einen vermeintlichen Geschäftsführer. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Der Kläger meint, die Beklagte schulde die Auszahlung der Gutschriften auf dem Konto. Die Insolvenzschuldnerin müsse sich keine Verfügungen zu Lasten des Kontos entgegen halten lassen, denn sie seien nicht durch die Insolvenzschuldnerin autorisiert worden. Der Kläger bestreitet:
Erstere Voraussetzung ist gegeben. Der Kläger bestreitet zwar, dass der zur Einzelvertretung befugte Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin O das Girokonto bei der Beklagten eröffnet hat. Er hat die Kontoeröffnung jedoch ausdrücklich genehmigt, weshalb es keiner weiteren Ausführungen zu Fragen der Rechtsscheinhaftung bedarf.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Köln 12 U 103/17 · 22.11.2018
Konto unter falscher Identität: Zurechnung von Zahlungen und Abhebungen
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG Bonn, Urteil vom 01.03.2017 – 2 O 241/16, ECLI:DE:LGBN:2017:0301.2O241.16.00
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