LG Köln · Urteil vom 26. August 2014

3 O 390/13: Nicht autorisierte Zahlung: Rückbuchung und Beweislast

Nicht autorisierte Zahlung: Rückbuchung und Beweislast. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die Klägerin verlangt mit der vorliegenden Klage Rückbuchung einer ihrer Behauptung nach nicht autorisierten Zahlung von ihrem bei der Beklagten geführten Konto.

Die Klägerin unterhält bei der Beklagten ein Geschäftskonto, welches für das Online-Banking-Verfahren freigeschaltet ist. Der entsprechenden, zwischen den Parteien bestehenden Rahmenvereinbarung für die Teilnahme am Online‑Banking vom 25.01.2007 liegen die „Bedingungen für das Online‑Banking“ in der Fassung von Oktober 2009 zugrunde.

Vollständigen Gerichtstext an der Quelle lesen ↗

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

  • LG Bonn 2 O 57/22 · 19.10.2022
    Falscher Bankmitarbeiter: Erstattung nach telefonischer Täuschung

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

Diese Entscheidung zitieren

LG Köln, Urteil vom 26.08.2014 – 3 O 390/13, ECLI:DE:LGK:2014:0826.3O390.13.00

Bei einer wissenschaftlichen oder gerichtlichen Verwendung anhand des Originaltexts prüfen und die einschlägige Randnummer ergänzen.

Gesamter Bestand: CSV · JSON · RIS · BibTeX

← Alle 116 Entscheidungen durchsuchen

Erstattung kostenlos prüfen