LG Mönchengladbach · Urteil vom 26. September 2023
3 O 140/23: Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz
Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Parteien streiten um Rückzahlung von unautorisierten Zahlungen.
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten ein privat geführtes Girokonto mit der IBAN Wegen des Inhalts des Kontovertrags wird auf Anlage Bezug genommen.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 294/19 · 17.11.2020
Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung des Zahlers
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.09.2023 – 3 O 140/23, ECLI:DE:LGMG:2023:0926.3O140.23.00
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