LG Mönchengladbach · Urteil vom 26. September 2023

3 O 140/23: Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz

Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die Parteien streiten um Rückzahlung von unautorisierten Zahlungen.

Die Klägerin unterhält bei der Beklagten ein privat geführtes Girokonto mit der IBAN Wegen des Inhalts des Kontovertrags wird auf Anlage Bezug genommen.

Vollständigen Gerichtstext an der Quelle lesen

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675u BGB · § 675v BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt

  • BGH XI ZR 294/19 · 17.11.2020
    Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung des Zahlers

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

Diese Entscheidung zitieren

LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.09.2023 – 3 O 140/23, ECLI:DE:LGMG:2023:0926.3O140.23.00

Bei einer wissenschaftlichen oder gerichtlichen Verwendung anhand des Originaltexts prüfen und die einschlägige Randnummer ergänzen.

Gesamter Bestand: CSV · JSON · RIS · BibTeX

Alle 116 Entscheidungen durchsuchen

Erstattung kostenlos prüfen