LG München II · Endurteil vom 11. März 2022
9 O 2630/21 Fin: Nicht autorisierte Überweisungen: Erstattung vom Girokonto
Nicht autorisierte Überweisungen: Erstattung vom Girokonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Kläger begehren von der Beklagten Erstattung von Beträgen, die durch unautorisierte Überweisungen von ihren Konten bei der Beklagten abgeflossen sind.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG München 19 U 2204/22 · 22.09.2022
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG München II, Endurteil vom 11.03.2022 – 9 O 2630/21 Fin
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