OLG München · Hinweisbeschluss vom 22. September 2022
19 U 2204/22: Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 11.03.2022, Az. 9 O 2630/21 Fin, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. II. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
1. Die Parteien streiten um wechselseitige Ansprüche aus einem zwischen ihnen bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Die Klägerin zu 1) erhielt unter dem Datum 19.04.2021 ein unstreitig nicht von der Beklagten stammendes Schreiben (Anlage K 1) unter dem Betreff „Willkommensbrief zur Aktivierung des ePostfach TAN‑Verfahrens“. Darin wurde angekündigt, die Klägerin zu 1) erhalte „nun bequem und einfach Ihre ePostfach TAN direkt über Ihr eBanking Postfach“. Sie erhalte binnen weniger Tage einen „Zugangsbrief“ postalisch zugesandt. Diesen solle sie „per Fotoaktivierung in unserer WebApp“ aktivieren. Zum Zwecke der „Fotoaktivierung“ wurde angegeben:
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Kundenhaftung / Sicherheit
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- OLG Karlsruhe 17 U 823/20 · 12.04.2022
Zahlungsfreigabe: Beweislast außerhalb personalisierter Sicherheitsmerkmale - LG München II 9 O 2630/21 Fin · 11.03.2022
Nicht autorisierte Überweisungen: Erstattung vom Girokonto - OLG Celle 3 U 122/20 · 17.11.2020
Gefälschter Überweisungsträger: Zahlungsdienste und höhere Gewalt - LG Köln 21 O 116/19 · 10.09.2019
Phishing: Haftung und Sicherheitsvorkehrungen der Bank - BGH XI ZR 91/14 · 26.01.2016
Technische Authentifizierung beweist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit - BGH XI ZR 96/11 · 24.04.2012
Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Düsseldorf 14 U 37/25 · 23.02.2026
Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe - LG Cottbus 2 O 182/24 · 09.09.2025
Nicht autorisierte Kontobelastungen nach einem Social-Engineering-Angriff - OLG Brandenburg 4 U 32/24 · 15.01.2025
Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten - AG München 271 C 16677/24 · 08.01.2025
Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen - LG Bonn 2 O 204/23 · 13.03.2024
Nicht autorisierte Zahlungen: Anspruch auf Wiedergutschrift - OLG München 19 U 1508/23 e · 04.09.2023
SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 – 19 U 2204/22
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