LG Oldenburg · Urteil vom 18. Juli 2023

3 O 1427/21: Phishing und pushTAN: Erstinstanz zum Verfahren 8 U 103/23

Das Landgericht wies die Klage auf Erstattung streitiger Überweisungen ab. Zum weiteren Verlauf gehört das Urteil des OLG Oldenburg vom 24.04.2025, 8 U 103/23. Die erstinstanzliche Entscheidung ist daher zusammen mit dem Berufungsurteil zu lesen.

Originalquelle und Nachweis

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Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Verbindungen im Bestand

Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

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LG Oldenburg, Urteil vom 18.07.2023 – 3 O 1427/21

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