OLG Düsseldorf · Urteil vom 19. Juli 2012
I‑6 U 195/11: Kartensperre: Wirksamkeit einer Entgeltklausel
Kartensperre: Wirksamkeit einer Entgeltklausel. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. August 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 367/10) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das landgerichtliche Urteil und dieses Urteils sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der von der Beklagten gegenüber ihren Kunden für die Sperrung der Karte ein Entgelt erhoben werden kann.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt und in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Die beklagte Bank verwendet gegenüber ihren Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die im Preis- und Leistungsverzeichnis unter anderem folgende Klausel enthalten:
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675l BGB · § 675m BGB · § 675o BGB · § 675p BGB · § 675u BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Verfahren / Nebenansprüche
Diese Entscheidung zitieren
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2012 – I‑6 U 195/11, ECLI:DE:OLGD:2012:0719.I6U195.11.00
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