OLG Stuttgart · Urteil vom 8. Februar 2023
9 U 200/22: Kartenmissbrauch: Anscheinsbeweis bei mehreren möglichen Abläufen
Das Gericht behandelt Beweisfragen bei Abhebungen mit Karte und PIN. Ein Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus; konkret in Betracht kommende alternative Missbrauchswege sind zu würdigen.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- AG München 142 C 19233/19 · 02.06.2023
EC‑Kartenmissbrauch: Erstattung und Prüfung des Geschehensablaufs
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2023 – 9 U 200/22, ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0208.9U200.22.00
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