OLG Stuttgart · Urteil vom 29. Juli 2020
9 U 308/19: Überweisungswiderruf: Rückabwicklung und Ansprüche gegen den Empfänger
Gegenstand ist die Rückabwicklung einer Überweisung nach einem Widerruf. Die Anspruchsbeziehungen zwischen Zahler, Bank und Zahlungsempfänger sind getrennt zu untersuchen; das Verfahren ist kein allgemeiner Beleg für eine Haftung der Bank in jedem Betrugsfall.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Empfänger / Rückabwicklung
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OLG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2020 – 9 U 308/19
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