AG Bonn · Urteil vom 11. Februar 2015

109 C 244/14: Online‑Banking: Erstattung und Verantwortung für Sicherheitsdaten

Online‑Banking: Erstattung und Verantwortung für Sicherheitsdaten. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die Parteien streiten um Rückzahlungsansprüche aus einer im Onlinebanking-Verfahren getätigten Überweisung.

Die Klägerin ist Kundin bei der Beklagten und unterhält dort sowohl ein Geschäftskonto mit der Nummer #####/#### als auch ein Privatkonto mit der Nummer #####/####.

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675m BGB · § 675n BGB · § 675p BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB · § 675x BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Kundenhaftung / Sicherheit

Verbindungen im Bestand

Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt

  • BGH XI ZR 370/10 · 29.11.2011
    Originalkarte, PIN und Auszahlungslimit bei Kartenmissbrauch

In diesen Entscheidungen genannt

  • LG Bonn 17 O 77/15 · 13.04.2017
    MobileTAN: Manipulierte Überweisungen vom Geschäftskonto

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

Diese Entscheidung zitieren

AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015 – 109 C 244/14, ECLI:DE:AGBN:2015:0211.109C244.14.00

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