BGH · Urteil vom 29. November 2011

XI ZR 370/10: Originalkarte, PIN und Auszahlungslimit bei Kartenmissbrauch

Für den Anscheinsbeweis muss die Originalkarte eingesetzt worden sein. Der BGH behandelt außerdem Haftungsgrenzen in Kartenbedingungen und die Schutzwirkung eines täglichen Auszahlungslimits. Maßgeblich sind die damaligen Vertragsbedingungen.

Originalquelle und Nachweis

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Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

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BGH, Urteil vom 29.11.2011 – XI ZR 370/10

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