BGH · Urteil vom 29. November 2011
XI ZR 370/10: Originalkarte, PIN und Auszahlungslimit bei Kartenmissbrauch
Für den Anscheinsbeweis muss die Originalkarte eingesetzt worden sein. Der BGH behandelt außerdem Haftungsgrenzen in Kartenbedingungen und die Schutzwirkung eines täglichen Auszahlungslimits. Maßgeblich sind die damaligen Vertragsbedingungen.
Originalquelle und Nachweis
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Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- AG München 142 C 19233/19 · 02.06.2023
EC‑Kartenmissbrauch: Erstattung und Prüfung des Geschehensablaufs - LG Bonn 17 O 30/15 · 11.10.2016
Nicht autorisierte Überweisung: Nachweis und Kundenhaftung - AG Bonn 109 C 244/14 · 11.02.2015
Online‑Banking: Erstattung und Verantwortung für Sicherheitsdaten
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
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BGH, Urteil vom 29.11.2011 – XI ZR 370/10
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