AG Köln · Urteil vom 20. Januar 2014
142 C 406/13: Überweisung nach Täuschung: Grobe Fahrlässigkeit bei der Freigabe
Überweisung nach Täuschung: Grobe Fahrlässigkeit bei der Freigabe. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Der Kläger nimmt die Beklagte, eine Bank, auf Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung in Anspruch.
Das Verhalten der Ehefrau des Klägers bei der Veranlassung der streitgegenständlichen Überweisung erweist sich als grob fahrlässig.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- AG Krefeld 7 C 605/11 · 06.07.2012
Mehrere Überweisungen: Rückforderung nach Online-Banking-Missbrauch
In diesen Entscheidungen genannt
- LG Köln 15 O 505/14 · 30.07.2015
TAN‑Generator: Überweisungsfreigabe nach einem Angriff
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
AG Köln, Urteil vom 20.01.2014 – 142 C 406/13, ECLI:DE:AGK:2014:0120.142C406.13.00
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